Wer die Fischerei ausübt, muss grundsätzlich einen Fischereischein besitzen.

 

Jahres-, Fünfjahres- und Jugendfischereischeine. 

Jede Person, die das 16. Lebensjahr vollendet und eine Fischereiprüfung abgelegt hat, erhält wahlweise einen Jahres- oder Fünfjahresschein

Ein vollwertiger Fischerei­schein kann mit vollendetem 14. Lebensjahr und Nachweis der Prüfung beantragt werden. 

 

Jugendfischereischein

Kinder unter 10 Jahren dürfen mit einem volljährigen Fischerei­scheininhaber mitangeln (helfen). Sie dürfen Fische nicht betäuben, töten oder vom Haken lösen. Jugend­liche und Kinder, die mindestens 10 Jahre alt sind, aber noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet haben, können sich den Jugendfischereischein ausstellen lassen.

Dieser wird für ein Kalenderjahr ausgestellt und kann jeweils um ein weiteres Jahr verlängert werden.

Mit dem Jugend­fischerei­schein darf nur in Begleitung eines Inhabers eines gültigen Fischerei­scheins geangelt werden. Ein vollwertiger Fischerei­schein kann mit vollendetem 14. Lebensjahr und Nachweis der Prüfung beantragt werden. 


Den erforderlichen Antrag sowohl für Neuausstellungen als auch für Verlängerungen können Sie im Bürgerbüro stellen.

Unser Tipp:
Der Fischereischein ist ein "Jahresschein". Wenn Sie die Berechtigung schon zu Beginn des Jahres beantragen, können Sie das volle Kalenderjahr ausschöpfen!

Informationen zur Fischerprüfung finden Sie hier:

Fischerprüfung - Kreis Coesfeld

Unterlagen

für den Jugendfischereischein

  • Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis)
  • Lichtbild (nur bei Erst- bzw. Neuausstellung eines Fischreischeins)
  • bei Verlängerung: den bereits ausgestellten Fischereischein (nur bei lückenlosen Übergang möglich)
  • formlose Vollmacht des Erziehungsberechtigten wenn dieser nicht selber vorstellig wird (z.B. Großeltern)

für den Jahres- bzw. Fünf-Jahresfischereischein zusätzlich

  • Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis)
  • Lichtbild (nur bei Erst- bzw. Neuausstellung eines Fischreischeins)
  • ei Verlängerung: den bereits ausgestellten Fischereischein (nur bei lückenlosen Übergang möglich)
  • bei erstmaliger Antragstellung: Prüfungszeugnis

Rechtsgrundlagen

Kosten

Die Gebühren für die Fischereischeine betragen für Erteilung und Verlängerung:

Jugendfischereischein € 8,00
1-Jahres-Fischereischein € 16,00
5-Jahres-Fischereischein € 48,00

Die Gebühr ist direkt bei Antragsstellung zu bezahlen. (Bar, EC-, oder Kreditkarte)