Lohnsteuerkarten
Für die Ausstellung oder Änderung der Lohnsteuerkarte mit Wirkung ab dem 01.01.2011 ist neuerdings nur noch das Finanzamt zuständig.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Für die Ausstellung oder Änderung der Lohnsteuerkarte mit Wirkung ab dem 01.01.2011 ist neuerdings nur noch das Finanzamt zuständig.
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