Für die Ausstellung oder Änderung der Lohnsteuerkarte mit Wirkung ab dem 01.01.2011 ist neuerdings nur noch das Finanzamt zuständig.

Weitere Informationen finden Sie hier:

http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_53530/DE/Buergerinnen__und__Buerger/Arbeit__und__Steuererklaerung/Lohnsteuerkarte-2011.html?__nnn=true