Auskunftssperre
Sollten Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass Ihnen aus einer Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnlicher schutzwürdiger Belange erwachsen könnte, so können Sie bei der Anmeldung eine Auskunftssperre für sich eintragen lassen. Der Antrag ist hinreichend zu begründen.
Die Auskunftssperre muss bei einem Umzug in eine andere Stadt sowohl bei der alten als auch bei der neuen Meldebehörde direkt beantragt werden.
Formulare hierzu erhalten Sie im Bürgerbüro.
Rechtsgrundlagen allgemein
Bundesmeldegesetz, Datenschutzgesetz NW
Kosten
Eine Auskunftssperre ist kostenlos.