Einen vorläufigen Personalausweis erhalten Sie, wenn Sie uns darlegen können, dass Sie sofort einen Personalausweis benötigen.
Beispielsweise, wenn überraschend eine Reise ansteht, Ihr Personalausweis abgelaufen ist, verloren oder gestohlen wurde und Sie keinen Reisepass besitzen
Alle Deutschen ab dem 16. Lebensjahr, die in Lüdinghausen ihren Hauptwohnsitz haben, können den vorläufigen Personalausweis beantragen.

Unter 16 Jahre

Den Antrag für den vorläufigen Personalausweis müssen die Personensorgeberechtigten (Mutter und Vater oder Betreuer/in) stellen. Falls nur ein Elternteil vorspricht, ist eine gleichlautende schriftliche Erklärung der/des weiteren Personensorgeberechtigten und deren/dessen Personalausweis oder Pass vorzulegen. Gegebenenfalls ist ein Sorgerechtsbeschluss vorzulegen.


Da wir Ihre eigenhändige Unterschrift benötigen, müssen Sie persönlich zu uns ins Bürgerbüro kommen.

Wie lange ist ein vorläufiger Ausweis gültig ?

Ein vorläufiger Personalausweis ist drei Monate gültig.

Rechtsgrundlagen allgemein

Pass- und Personalausweisgesetz

Unterlagen

  • alter Personalausweis oder Reisepass (bei Erstantrag Geburtsurkunde)
  • aktuelles biometrisches Lichtbild
  • bis zum 16. Lebensjahr: persönliche Vorsprache von min. einem gesetzlichen Vertreter/Sorgeberechtigten (mit Personalausweis/Reisepass) und einer schriftlichen Einverständniserklärung des anderen gesetzlichen Vertreters/Sorgeberechtigten
  • das Kind muss bei der Antragstellung anwesend sein

Kosten

Es fallen 10,00 Euro an.