Neuer Flyer zum Personalausweis:

Das Bundesministerium hat einen neuen Flyer zum Personalausweis veröffentlicht.

Sicher, Einfach, Digital - Informieren Sie sich über den Online-Ausweis

 

Antragsstellung:

Sie müssen den Antrag selbst stellen und können sich nicht vertreten lassen.

Ihre persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift, sowie der Aufnahme der Fingerabdrücke und der Identitätsprüfung unbedingt notwendig. Sollte dies aus z.B. gesundheitlichen Gründen nicht möglich sein, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail (Buergerbuero@stadt-luedinghausen.de) oder per Telefon (02591/926-0) um eine individuelle Lösung zu finden.

Im Übrigen behält Ihr bisheriger Personalausweis natürlich bis zum regulären Ablaufdatum seine Gültigkeit.

Eine vorzeitige Umtauschpflicht Ihres Ausweises besteht nicht.

Wenn Sie allerdings Ihren alten Personalausweis vorzeitig gegen einen neuen umtauschen möchten, ist dies jederzeit möglich.

 

Unter 16 Jahre

Den Antrag für den Personalausweis müssen die Personensorgeberechtigten (Mutter und Vater oder Betreuer/in) stellen. Das Kind (auch ein Baby) muss persönlich anwesend sein. Falls nur ein Elternteil vorspricht, ist eine gleichlautende schriftliche Erklärung der/des weiteren Personensorgeberechtigten und deren/dessen Personalausweis oder Pass vorzulegen. Gegebenenfalls ist ein Sorgerechtsbeschluss vorzulegen, bei Bestehen einer Betreuung wird die Bestellungsurkunde benötigt.

Bei Beantragung muss ein alter Ausweis/Pass oder die Geburtsurkunde vorgelegt werden!

 

Abholung:

Bei Personen bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres muss einer der Sorgeberechtigten den Personalausweis abholen. Ab Vollendung des 16. Lebensjahr muss der Antragsteller persönlich zur Abholung erscheinen oder eine Vollmacht für den Abholer ausstellen.

 

PIN Brief

Neuerungen zum PIN Brief für den Personalausweis:

  • Ab 17.Februar 2025 werden die PIN Briefe nicht mehr nach Hause versandt, sondern es erfolgt die Aushändigung der Briefe bei Antragsstellung eines neuen Personalausweises. Das dazugehörige Sperrkennwort erhalten Sie bei Abholung Ihres neuen Personalausweises.

  • Jede antragsstellende Person erhält unabhängig vom Alter einen PIN Brief; die bisherige Altersgrenze wurde vom Verordnungsgeber am 31. Oktober 2023 aufgehoben. Bei Personen unter 16 Jahren bleibt der Online-Ausweis jedoch deaktiviert.

 

Lieferung per Fahrradkurier:

Beantragte Dokumente können durch unseren Partner LH-Brise per Fahrradkurier klimaneutral direkt nach Hause geliefert werden. Die Vollmacht für den Fahrradkurier zur Lieferung der Dokumente erteilen Sie hier vor Ort.

Der Personalausweis kann nur per Kurier zugestellt werden, wenn der bisherige Personalausweis bereits entwertet wurde.

Die Kosten belaufen sich auf 5,90 Euro pro Lieferung.

 

Rechtsgrundlagen allgemein

Personalausweisgesetz

 

Unterlagen

  • Personalausweis und/oder Kinderreisepass/-ausweis und/oder Reisepass (Bei Erstantrag Geburtsurkunde)
  • ein aktuelles, biometrisches Lichtbild
    bitte beachten Sie unbedingt die Information der Bundesdruckerei unter: https://www.bundesdruckerei.de/de/system/files/dokumente/pdf/Fotomustertafel-72dpi.pdf
  • bis zum 16. Lebensjahr: persönliche Vorsprache von min. einem gesetzlichen Vertreter/Sorgeberechtigten (mit Personalausweis/Reisepass) und einer schriftlichen Einverständniserklärung des anderen gesetzlichen Vertreters/Sorgeberechtigten
  • Das Kind muss bei der Antragstellung anwesend sein

Kosten

22,80 Euro für Antragsteller unter 24 Jahren (6 Jahre Gültigkeit)

37,00 Euro für Personen ab 24 Jahren (10 Jahre Gültigkeit)