Wichtigste Aufgabe der städtischen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit ist eine sachliche, umfassende und ständige Information der Bürgerinnen und Bürger. Sie geschieht sowohl über Presse, Nachrichtenagenturen, Funk und Fernsehen als auch durch eine selbst gestaltete und sich unmittelbar an den Bürger richtende Informationsarbeit.

Bei der Pressearbeit werden Auskünfte an Presse, Rundfunk und Fernsehen erteilt sowie Nachrichten an diese Medien übermittelt. Dazu gehört auch die Pflege von Kontakten mit den Redaktionen sowie die Betreuung von Journalisten. Die Stabsstelle koordiniert und steuert die Pressearbeit der Stadt Lüdinghausen.

Außerdem ist die Stabsstelle Kommunikation und Bürgerbeteiligung auch für den Internetauftritt der Stadt Lüdinghausen und die Betreuung der Social-Media-Kanäle verantwortlich.

Die Pressemitteilung ist das gängigste Instrument für den Informationsfluss hin zu den Bürgerinnen und Bürgern und insofern Herzstück der lokalen Kommunikation. Die aktuellen Mitteilungen der Stadt Lüdinghausen finden Sie auch im Internet.
Die Pressekonferenz transportiert  Fakten und Hintergründe, ermöglicht Medienvertretern direkte Nachfragen und optimiert durch begleitende Aussagen der Verantwortlichen aus der Stadtverwaltung die schriftliche Information der Redaktionen.

Rechtsgrundlagen allgemein

Pressegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landespressegesetz NRW) vom 24. Mai 1966 (GVBl. S. 340), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29. April 2003