Das Aufenthaltsgesetz regelt für die übrigen Ausländer die Einreise und den Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland. Für Ausländer sind drei verschiedene Formen von Aufenthaltstiteln vorgesehen:

  1. Visum                         
  2. Aufenthaltserlaubnis
  3. Niederlassungserlaubnis

Zur Klärung weitergehender Fragen wenden Sie sich bitte an die Ausländerbehörde der Abteilung 32 - Sicherheit und Ordnung - des Kreises Coesfeld.

 

Aufenthaltshaltserlaubnis:

Den Antrag für die Aufenthaltserlaubnis bekommen Sie bei der Ausländerbehörde des Kreises Coesfeld.

Hier geht es zu den Anträgen.

 

Verlängerung der Aufenthaltsgestattung/ Duldung:

Der Antrag wird im Bürgerbüro ausgegeben. Sie können diesen ausgefüllt und unterschrieben dort wieder abgeben. Zur weiteren Bearbeitung wird dieser dem Kreis Coesfeld zugesandt.

 

Aufenthaltstitel:

Den Antrag um den Aufenthaltstitel zu verlängern gibt es nur beim Kreis Coesfeld. 

Hier geht es zu den Anträgen.


Weitere Informationen erhalten Sie bei der Ausländerbehörde des Kreises Coesfeld:

Ausländerbehörde Kreis Coesfeld

Duldung

Aufenthaltsrecht

Einbürgerung

Staatsangehörigkeiten