Ausländerwesen
Das Aufenthaltsgesetz regelt für die übrigen Ausländer die Einreise und den Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland. Für Ausländer sind drei verschiedene Formen von Aufenthaltstiteln vorgesehen:
- Visum
- Aufenthaltserlaubnis
- Niederlassungserlaubnis
Zur Klärung weitergehender Fragen wenden Sie sich bitte an die Ausländerbehörde der Abteilung 32 - Sicherheit und Ordnung - des Kreises Coesfeld.
Aufenthaltshaltserlaubnis:
Den Antrag für die Aufenthaltserlaubnis bekommen Sie bei der Ausländerbehörde des Kreises Coesfeld.
Verlängerung der Aufenthaltsgestattung/ Duldung:
Der Antrag wird im Bürgerbüro ausgegeben. Sie können diesen ausgefüllt und unterschrieben dort wieder abgeben. Zur weiteren Bearbeitung wird dieser dem Kreis Coesfeld zugesandt.
Aufenthaltstitel:
Den Antrag um den Aufenthaltstitel zu verlängern gibt es nur beim Kreis Coesfeld.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Ausländerbehörde des Kreises Coesfeld: