Um die Jagd ausüben zu können, müssen Sie Inhaber eines gültigen Jagdscheines sein.

Für die Erteilung oder die Verlängerung des Jagdscheins ist die Untere Jagdbehörde des Kreises Coesfeld zuständig.

Zuständig ist:

Kreis Coesfeld

Untere Jagdbehörde

Schützenwall 18

48653 Coesfeld

Telefon: 02541 18 3200

E-Mail: sicherheit-und-ordnung@kreis-coesfeld.de

Internetseite Untere Jagdbehörde

Die Unterlagen können gern im Bürgerbüro der Stadt Lüdinghausen zur Weitergabe an den Kreis Coesfeld abgegeben werden.

 

 

 

Weitere Informationen finden Sie hier:

 

Jagdschein- Informationen

Jägerprüfung-Informationen

32 / Antrag auf Erteilung / Verlängerung eines Jagdscheins (Assistent mit ePayment)

32 / Antrag auf Erteilung / Verlängerung eines Jagdscheins (PDF)

 

Unterlagen

  • Jagdschein
  • Antrag auf Erteilung/Verlängerung eines Jagdscheines
  • Versicherungsnachweis einer ausreichenden Jagdhaftpflichtversicherung für die Dauer der Jagdscheinbeantragung (Mindestdeckungssumme: 50.000,00 € bei Sachschäden; 500.000,00 € bei Personenschäden)
  • Lichtbild (erforderlich bei Neuausstellung oder wenn der Jagdschein kein freies Verlängerungsfeld mehr beinhaltet)
  • bei erstmaliger Erteilung eines Jagdscheines: Kopie des Prüfungszeugnisses über die bestandene Jägerprüfung

Rechtsgrundlagen

Bundesjagdgesetz (BJagdG)