Osterfeuer
Das Osterfeuer als Brauchtumsveranstaltung darf nur im Zeitraum von Karfreitag bis Ostersonntag entzündet werden und ist bis spätestens Gründonnerstag 12.30 Uhr anzuzeigen.
Das Osterfeuer als Brauchtumsveranstaltung darf nur im Zeitraum von Karfreitag bis Ostersonntag entzündet werden und ist bis spätestens Gründonnerstag 12.30 Uhr anzuzeigen.