Baugenehmigungen

Bauanträge oder Bauvoranfragen zu genehmigungspflichtigen Bauvorhaben und Nutzungsänderungen sowie Abbruchanzeigen richten Sie bitte an folgende zuständige Baugenehmigungsbehörde:

Kreis Coesfeld
Abteilung 63 - Bauen und Wohnen
48651 Coesfeld

Gern beraten wir Sie in bauplanungsrechtlichen Fragen vorab und unterstützen Sie im Antragsverfahren.
Informationen über einzureichende Unterlagen, Formulare, Gebühren etc. finden Sie hier.

 

Genehmigungsfreistellung

Innerhalb von rechtsgültigen Bebauungsplänen und unter der Maßgabe, dass die Vorhaben keiner Befreiung, Ausnahme oder Abweichung bedürfen und die Erschließung gesichert ist, können folgende Vorhaben in der Genehmigungsfreistellung gemäß § 63 BauO NRW eingereicht werden:
•    Wohngebäude der Gebäudeklasse 1 bis 3
•    Sonstige Gebäude der Gebäudeklasse 1 und 2
•    Nebengebäude und Nebenanlagen für die oben genannten Gebäude

Mit dem Bauvorhaben darf einen Monat nach Vorlage der erforderlichen Unterlagen bei der Stadt Lüdinghausen begonnen werden.

Die Freistellungsanzeige reichen Sie bitte in einfacher schriftlicher Ausführung bei der Stadt Lüdinghausen, FB 3 Planen und Bauen, sowie als digitale Fassung (max. 20 MB) per Mail an genehmigungsfreistellung@stadt-luedinghausen.de ein.
Das Antragsformular finden Sie hier.

 

Ausnahmen, Befreiungen, Abweichungen

Für nicht genehmigungspflichtige Bauvorhaben im Sinne des § 62 BauO NRW können Anträge auf Ausnahmen oder Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes gemäß § 31 Abs. 1 und 2 BauGB sowie zu Abweichungen gemäß § 69 BauO NRW bei der Stadt Lüdinghausen schriftlich eingereicht werden. Dem Antrag sind ein Lageplan sowie die erforderlichen Prüfvorlagen (Ansichten, Schnitte, Berechnungen etc.) beizufügen.