Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II) besteht für erwerbsfähige Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Mittel, insbesondere aus ihrem Einkommen und Vermögen sicherstellen können.

 

Anträge auf Gewährung von Leistungen nach dem SGB II sind beim Jobcenter der Stadt Lüdinghausen zu stellen. Welche Unterlagen für die Antragstellung erforderlich sind, erfahren sie von ihrer zuständigen Leistungssachbearbeiterin/ihrem zuständigen Leistungssachbearbeiter.

 

Für eine Antragstellung- aber auch für alle anderen Anliegen- wenden Sie sich bitte an den für sie zuständigen Leistungssachbearbeiter/zuständige Leistungssachbearbeiterin und vereinbaren sie einen Termin, damit wir für ihr Anliegen genügend Zeit einplanen können.

 

Eine vorherige Terminvereinbarung ist zu folgenden Zeiten möglich:

 

Montags bis Freitag: 09:00 Uhr bis 12:30 Uhr