Untersuchungsberechtigungsscheine Das Bürgerbüro stellt für Jugendliche, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Beschäftigungsverhältnis beginnen und deshalb ärztlich untersucht werden müssen, Untersuchungsberechtigungsscheine aus. Maßgeblich für das Alter ist der ärztliche Untersuchungstermin. Die Untersuchung wird dann bei freier Arztwahl kostenlos durchgeführt.
Seit dem 01.10.2023 kann der Untersuchungsberechtigungsschein direkt online beantragt werden und ist sofort verfügbar.
Rechtsgrundlagen allgemein
Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
Personalausweis oder Reisepass
Arzt, Erhebungsbogen, UBS, unter https://serviceportal.stadt-luedinghausen.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/295/show Bürgerbüro 001 Borg 2 59348 Lüdinghausen
Telefon 02591 926-0
Fax 02591 926-139
Frau
Lejk
Sachbearbeiterin
Raum 014, (Rathaus, Neubau, EG)
02591 926-132
buergerbuero@stadt-luedinghausen.de
Frau
Möllers
Sachgebietsleiterin
Raum 014, (Rathaus, Neubau, EG)
02591 926-130
buergerbuero@stadt-luedinghausen.de
Frau
Kletzel
Sachbearbeiterin
014 (Rathaus, Neubau Erdgeschoss)...
02591 926-133
buergerbuero@stadt-luedinghausen.de
Herr
Bücker
Sachbearbeiter
Raum 014, (Rathaus, Neubau, EG)
02591 926-131
buergerbuero@stadt-luedinghausen.de