Das Bürgerbüro stellt für Jugendliche, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Beschäftigungsverhältnis beginnen und deshalb ärztlich untersucht werden müssen, Untersuchungsberechtigungsscheine aus. Maßgeblich für das Alter ist der ärztliche Untersuchungstermin. Die Untersuchung wird dann bei freier Arztwahl kostenlos durchgeführt.

Seit dem 01.10.2023 kann der Untersuchungsberechtigungsschein direkt online beantragt werden und ist sofort verfügbar.

Rechtsgrundlagen allgemein

Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)

Unterlagen

Personalausweis oder Reisepass