Ausländische Zuwanderer und Flüchtlinge, die sich nicht selbst unterhalten können, erhalten in aller Regel zunächst Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Das AsylbLG beinhaltet - neben den Leistungssystemen der Grundsicherung für Arbeitssuchende und der Sozialhilfe - ein eigenständiges existenzsicherndes Leistungsrecht für den dort näher definierten Personenkreis.

Das Leistungsspektrum umfasst

a) Leistungen für Ernährung, Leistungen für Gesundheits- und Körperpflege, Kleidung sowie Gebrauchs- und Verbrauchsgüter des Haushalts.

b) Leistungen zur medizinischen Versorgung
Im Bereich der Leistungen bei Krankheit besteht nur ein eingeschränkter Leistungsanspruch, da medizinische Behandlungen in der Regel nur bei akuten Erkrankungen oder zur Beseitigung von Schmerzzuständen finanziert werden.

c) Versorgung mit Wohnraum
Die Stadt Lüdinghausen ist verpflichtet, die durch das Land Nordrhein-Westfalen zugewiesenen ausländischen Flüchtlinge aufzunehmen und unterzubringen. Dieses erfolgt im Regelfall in den von der Stadt Lüdinghausen errichteten und unterhaltenen Übergangsheimen. Darüber hinaus kann Leistungsberechtigten auch gestattet werden, Wohnungen auf dem privaten Wohnungsmarkt anzumieten.

d) Beratungs- und Betreuungsangebote
Die Migrationsberatung der Stadt Lüdinghausen ist erster Anlaufpunkt für geflüchtete Menschen.
Das Team begleitet die Menschen mit der Ankunft in Lüdinghausen in den unterschiedlichen Prozessen der Integration.
Dies betrifft unterschiedliche Themengebiete, wie z.B.: Schul- und Kindergartenanmeldungen, Vermittlung von Sprachkursen, Beratung der weiteren Lebensplanung.
Durch ein enges Netzwerk innerhalb Lüdinghausens, kann schnell und unkompliziert an die entsprechenden Fachstellen weitervermittelt werden.