Ihr Vermieter holt Ihre Briefe aus dem Briefkasten und liest Ihre Post? Vom Nachbargrundstück hängen Baumäste und Zweige zu Ihnen herüber? Sie müssen ständig das Laub aus dem benachbarten Garten entfernen?

In diesen und vielen weiteren bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten und Strafsachen können Ihnen die Schiedsfrauen und -männer weiterhelfen. Günstig, schnell und mit hoher Erfolgsqoute.

Bei bestimmten Delikten, wie z.B.

  • Beleidigung
  • Körperverletzung
  • Sachbeschädigung
  • Hausfriedensbruch
  • Stalking
  • Bedrohung und
  • Verletzung des Briefgeheimnisses

müssen Sie vor Klageerhebung bei Gericht zwingend zuvor ein Schiedsverfahren durchlaufen. Hier ist ein Schlichtungsversuch gesetzlich vorgeschrieben, um die Gerichte zu entlasten.

Was erwartet Sie?

Sie sitzen bei der Schiedsperson am Tisch und klären in ruhiger Atmosphäre Ihr Problem. Die Schiedsfrauen und -männer sind zur Verschwiegenheit verpflichtet, und absolut unparteiisch tätig.

Ziel ist, einen Vergleich zu erzielen, mit dem beide Seiten gut leben können. Dieser Vergleich ist 30 Jahre gültig hinsichtlich der Verpflichtungen, die darin übernommen werden.

Wie sind die Erfolgsaussichten?

Da keine Partei gewinnt oder verliert, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass das erzielte Einvernehmen von Dauer ist.

Generell ist ein Schlichtungsversuch schnell bearbeitet, auch außerhalb der üblichen Arbeitszeit, was bedeutet, dass Sie Zeit, Nerven und Geld sparen.

Wie sind die Schiedsmänner zu erreichen?

Schiedmann: Johannes Bernhard Edelbusch, Aldenhövel 1, 59348 Lüdinghausen, Tel. 016091968099

Vertreter:Alfred Schemmer, Sattlerstr. 10a, 59348 Lüdinghausen, Tel. 01757132441

Kosten

Gebühren
Die Schiedsfrauen und -männer arbeiten ehrenamtlich. Die rechtssuchenden Bürger haben daher lediglich die geringen Verfahrens- und Sachkosten zu zahlen.

Zuständige Stelle

Ordnungsangelegenheiten
Borg 2
59348 Lüdinghausen

Ansprechpartner