Die Herstellung / Erhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ist Aufgabe der Stadt.

Auftretende Gefahren sind abzuwehren. Die Einhaltung der Normen über Handlungen, Unterlassungen und Zustände, die zum gedeihlichen menschlichen Zusammenleben gehören, sind zu überwachen.

Der Bereich der Ordnungserhaltung umfasst u.a.:

  • Immissionsschutz
  • Schädlingsbekämpfungen
  • Amtshilfen
  • Einweisungen nach dem Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG)
  • Jugendschutz
  • Kampfmittelbeseitigungen
  • Leichenwesen
  • Tierhaltung
  • Schutz der Sonn- und Feiertage
  • Seuchenangelegenheiten
  • Schulzuführungen

Rechtsgrundlagen allgemein

Ordnungsbehördengesetz (OBG)
Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)
Spezialgesetze