Auf gute Nachbarschaft!   

Zusammen leben

Im Spannungsfeld von laut und leise, von geselligen und individuellen Bedürfnissen treten Konflikte überall da auf, wo Menschen zusammenleben. Mit ein wenig gesundem Menschenverstand können wir derartige Konflikte vermeiden oder dazu beitragen, sie in einer fairen Weise auszutragen.

Gesetzliche Regelungen
Die gültigen Rechtsvorschriften geben weitere Anhaltspunkte zum richtigen Verhalten. Grundsätzliche Regelungen finden sich hier in den folgenden wichtigsten Gesetzen mit den dazu erlassenen Rechtsvorschriften:

Bundesimmissionsschutzgesetz
Landesimmissionsschutzgesetz
Bürgerliches Gesetzbuch
Nachbarrechtsgesetz
Ordnungswidrigkeitengesetz
Landeshundegesetz

Diese gesetzlichen Grundlagen geben nur den groben Rahmen vor, deren Einhaltung für alle Bürgerinnen und Bürger selbstverständlich sein sollte, um ein gedeihliches Miteinander zu ermöglichen. Wichtigste Grundregel ist, dass sich jeder so zu verhalten hat, dass schädliche Umwelteinwirkungen vermieden werden, soweit das nach den Umständen des Einzelfalles möglich und zumutbar ist. 

 
Empfehlung: Toleranz und Rücksicht

Die Stadt Lüdinghausen möchte ein Lebensraum für viele verschiedene Menschen sein, dementsprechend unterscheiden sich die Bedürfnisse und Lebensrhythmen. Da kann der ältere Herr Anstoß an den lebhaften Nachbarskindern nehmen und nur wenige Stunden später die junge Mutter Sorge haben, ob ihre Kinder beim etwas lauteren Fernsehergeräusch aus Nachbars Wohnzimmer schlafen können. Die wechselseitige Rücksichtnahme und Toleranz ist daher ein entscheidender Beitrag zur Lebensqualität. Im persönlichen Gespräch wird man in vielen Fällen auch die Argumente des anderen verstehen können und zu einer einvernehmlichen Regelung finden.
Trotz Zeitdruck und Hektik ist es wichtig, seine eigenen Bedürfnisse auch einmal zurück zu nehmen und auf die eigene Wirkung nach außen zu achten. Je weniger Reibungspunkte es im Alltag gibt, desto weniger wird das gute Klima durch Ausnahmesituationen gestört.


Normale Bedürfnisse

Bei aller Verschiedenheit der Menschen gibt es doch gewisse Ähnlichkeiten in den Vorlieben. Wir empfehlen daher, ruhestörende Arbeiten in Haus und Garten an Sonn- und Feiertagen, außerhalb der Mittagszeit (etwa zwei Stunden) und nicht zwischen 19.00 Uhr und 8.00 Uhr durchzuführen. Auch die Entsorgung von Glas und anderen Wertstoffen folgt bei verant-wortungsbewussten Mitmenschen diesen Regeln, denn auch hier gibt es Nachbarn. Eigentlich ist Rücksichtnahme selbstverständlich und gar nicht so schwierig. Bei unvermeidlichen Störungen beispielsweise durch Handwerker kann man mit einer "Vorwarnung" bereits viele Konflikte vermeiden. Auch bei Gartenfesten und ähnlichem hat es sich bewährt, den Nachbarn Bescheid zu sagen.


Was ist eine Störung?

Im bürgerlichen Gesetzbuch ist festgelegt, dass Einwirkungen von einem Nachbargrundstück zum Beispiel durch Geräusche oder Gerüche des Nachbarn geduldet werden müssen, wenn sie die Benutzung des Grundstückes nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen. Ob eine wesentliche Störung vorliegt oder nicht, hängt sehr stark vom Einzelfall ab. Zum Beispiel wird das Grillen mit Holzkohle im Nachbarsgarten in den meisten Fällen zu tolerieren sein. Auf dem Mini-Balkon in der Wohnanlage könnte dagegen eine erhöhte Rücksichtnahme erforderlich sein. Die Entscheidung über solche Fälle liegt bei den Gerichten, nicht bei der Gemeinde oder anderen Behörden.
Es gibt jedoch einige Grundregeln: Wenn Störungen vermeidbar sind, dann sollen sie auch vermieden werden. Das einfachste Beispiel: Weil ein Radio einen Regelknopf für die Lautstärke hat, kann ich es auch leise und ohne Störung des Nachbarn betreiben. Kinder kann man nicht "abschalten". Es ist durchaus normal, dass sie aktiv und ab und zu einmal hörbar sind.


Recht behalten...

Der Gang zum Schiedsmann oder Richter kann aber nur der letzte Schritt beim Austragen nachbarschaftlicher Probleme sein. In den seltensten Fällen kommen die Menschen nach einem Rechtsstreit besser miteinander aus. Manche Mitbürger/innen wünschen sich detaillierte Regelungen des Zusammenlebens mit der Hilfe von Verordnungen über Lärm- und Geruchsbelästigungen. Die Regelungsmöglichkeiten sind gesetzlich vorgegeben und eng begrenzt. Deshalb hat der Stadtrat in der Vergangenheit von derartigen Regelungen Abstand genommen, sondern es den Bürgern/innen überlassen, das gemeinsame Zusammenleben zu gestalten.


Vorschriften
Wir stellen Ihnen abschließend einige Regelungen vor, deren Beachtung besonders wichtig ist, weil Verstöße dagegen immer wieder zu Beschwerden führen:

  • Nachtruhe
    Von 22.00 - 06.00 Uhr sind Betätigungen verboten, welche die Nachtruhe zu stören geeignet sind.
  • Tongeräte
    Diese dürfen nur in solcher Lautstärke benutzt werden, dass unbeteiligte Personen nicht erheblich belästigt werden. Auf öffentlichen Verkehrsflächen und in öffentlichen Anlagen ist der Gebrauch verboten, wenn andere hierdurch belästigt werden können.
  • Laufen lassen von Motoren
    Es ist verboten, Geräusch oder Abgas erzeugende Motoren unnötig laufen zu lassen.
  • Halten von Tieren
    Tiere sind so zu halten, dass niemand mehr als nur geringfügig durch Lärm oder Geruch belästigt wird. Hunde sind in bebauten Gebieten grundsätzlich an der Leine zu führen. Wenn ein Hund außerhalb der Bebauung unangeleint geführt wird, muss jederzeit auf ihn eingewirkt werden können. Keinesfalls darf ein Hund unbeaufsichtigt frei umherlaufen.

In Zukunft
Wir hoffen, dass wir das Zusammenleben in unserer Stadt auch in Zukunft ohne Verordnungen und Verbote regeln können. Das geht, wenn alle ihren kleinen Beitrag im eigenen Verantwortungsbereich leisten.