Erschließungsbeiträge nach §§ 127 ff. Baugesetzbuch (kurz: BauGB):

Diese Beiträge werden für die erstmalige Herstellung von Straßen, Wegen, Parkplätzen, Grünananlagen oder auch Lärmschutzwällen (die sog. "Erschließungsanlagen") erhoben. Damit gedeckt werden sollen die Kosten für den Erwerb und die Freilegung der Flächen, Herstellung der Erschließungsanlage einschließlich der Anlagen zu ihrer Entwässerung und Beleuchtung. Die beitragsfähigen Gesamtkosten für die Herstellung werden zu 90% von den Eigentümern der erschlossenen Grundstücke getragen und zu 10% von der Stadt.

Die Höhe des Erschließungsbeitrages für das einzelne Grundstück richtet sich nach der Größe, d. h. der Fläche und der baulichen Nutzbarkeit des Grundstückes. Die bauliche Nutzbarkeit des Grundstücks wird gemessen an der Zahl der Vollgeschosse, mit denen das Grundstück maximal bebaut werden darf.

Straßenbaubeiträge nach § 8 Kommunalabgabengesetz NRW (kurz: KAG NRW):

Diese Beiträge werden bei einer nachmaligen Herstellung, Verbesserung oder Erweiterung einer vorhandenen Straße erhoben. Die Höhe der Anliegerbeteiligung richtet sich nach der Verkehrsbedeutung der Straße, also z. B. danach, ob es sich um eine reine Anlieger- oder aber um eine Haupterschließungs- oder Hauptverkehrsstraße handelt. Die umlagefähigen Kosten sind auf alle Grundstücke, für die die Möglichkeit der Inanspruchnahme gegeben ist, zu verteilen. Der Beitrag richtet sich nach der Grundstücksfläche und der baulichen Nutzbarkeit. Die bauliche Nutzbarkeit des Grundstücks wird gemessen an der Zahl der Vollgeschosse, mit denen das Grundstück maximal bebaut werden darf. Straßenausbaubeiträge werden sowohl im Innenbereich als auch im Außenbereich erhoben.


Rechtsgrundlagen:

Die Beiträge werden aufgrund der oben genannten Gesetze in Verbindung mit örtlichen Satzungen erhoben. Die Satzungen können über folgende Links aufgerufen werden:

Erschließungsbeitragssatzung 

Straßenbaubeitragssatzung - Innenbereich

Straßenbaubeitragssatzung - Außenbereich

Wegekonzept für den Außenbereich (Plan)


Zuständige Stelle

Fachbereich 3: Stadtentwicklung
Borg 2
59348 Lüdinghausen

02591 926-309

Ansprechpartner