Reisepass, vorläufiger
Einen vorläufigen Reisepass erhalten Sie in Ausnahmefällen, beispielsweise, wenn überraschend eine Reise ansteht, Ihre alten Ausweisdokumente aber abgelaufen sind und die Zeit für die Ausstellung eines Express-Passes nicht mehr ausreicht.
Wie beantrage ich einen vorläufigen Reisepass?
- Sie müssen den Antrag persönlich stellen und können sich nicht vertreten lassen.
- Ihre persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift, sowie der Aufnahme der Fingerabdrücke und der Identitätsprüfung unbedingt notwendig.
- Sie benötigen ein aktuelles, biometrisches Lichtbild (ab dem 01. Mai 2025 digital.)
- Bitte bringen Sie Ihren alten Personalausweis oder einen Reisepass zum Antrag mit. (Sollten Sie kein altes Dokument mehr besitzen, müssen Sie eine Geburtsurkunde mitbringen.)
- Außerdem brauchen Sie ggf. Unterlagen, die die Dringlichkeit Ihrer Reise nachweisen. (z.B. Flugtickets, Hotelreservierung´, etc.)
Was ist bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren zu beachten?
- Wollen Sie mit Ihrem Kind außerhalb von Deutschland reisen, benötigt Ihr Kind entweder einen Personalausweis, oder einen Reisepass. Egal, wie alt Ihr Kind ist. Mit dem Reisepass können Sie auch Länder außerhalb der EU, bzw. des Schengenraumes verreisen. (Infos zu Einreisebestimmungen aller Länder finden Sie unter folgendem Link: Auswärtiges Amt - Reisen ins Ausland
- Den Antrag für den vorläufigen Reisepass müssen die Personensorgeberechtigten (Mutter und Vater oder Betreuer/in) stellen.
- Das Kind (auch ein Baby) muss persönlich anwesend sein.
- Falls nur ein Elternteil vorspricht, ist eine schriftliche Einverständniserklärung der/des weiteren Personensorgeberechtigten und deren/dessen Personalausweis oder Pass vorzulegen.
- Gegebenenfalls ist ein Sorgerechtsbeschluss vorzulegen, bei Bestehen einer Betreuung wird die Bestellungsurkunde benötigt.
- Bei Beantragung muss ein alter Ausweis/Pass oder die Geburtsurkunde vorgelegt werden!
Wie lange ist der Reisepass gültig?
- Ein Jahr.
Wie lange dauert es, bis ich meinen vorläufigen Reisepass ausgehändigt bekomme?
- Ein vorläufiger Reisepass wird direkt im Bürgerbüro erstellt und ausgehändigt.
In welche Länder kann ich mit einem vorläufigen Reisepass reisen?
- Nicht alle Länder akzeptieren einen vorläufigen Reisepass, bitte informieren Sie sich vor Reiseantritt, welche Dokumente Sie für Ihre Reise benötigen.
- Hier finden Sie Informationen zum Thema Auswärtiges Amt - Reisen ins Ausland
Was, wenn ich meinen vorläufigen Reisepass verloren habe oder er gestohlen wurde?
- Bitte kommen Sie ins Bürgerbüro, dort wird eine Verlust- oder Diebstahlanzeige aufgenommen.
- Wenn Sie Ihren Reisepass im Ausland verloren haben finden Sie beim Ausärtigen Amt Informationen zur Vorgehensweise.
Weitere Informationen zu Ihrem Reisepass und zu Reisen ins Ausland finden sie hier:
Auswärtiges Amt - Ihr Reisepass
Sicher reisen! - Welches Dokument brauche ich für welches Land?
Bearbeitungsdauer
Ein vorläufiger Reisepass wird direkt im Bürgerbüro erstellt und ausgehändigt.
Unterlagen
- alter Reisepass oder Personalausweis (falls nicht vorhaben, oder Erstantrag benötigen Sie eine Geburtsurkunde)
- aktuelles Lichtbild
- bis zum 18. Lebensjahr: persönliche Vorsprache von min. einem gesetzlichen Vertreter/Sorgeberechtigten (mit Personalausweis/Reisepass) und einer schriftlichen Einverständniserklärung des anderen gesetzlichen Vertreters/Sorgeberechtigten
- Das Kind muss bei der Antragstellung anwesend sein
- Einverständniserklärung für Eltern
Rechtsgrundlagen
Kosten
vorläufiger Reisepass | € 26,00 |
Die Gebühr ist direkt bei Antragstellung zu bezahlen. Bar, EC- oder Kreditkarte