Die Beglaubigung von Abschriften und Fotokopien erfolgt ausschließlich von behördlichen Schriftstücken zur Vorlage bei Dritten oder von Schriftstücken Dritter zur Vorlage bei Behörden. Auch Unterschriften können nur beglaubigt werden, wenn das unterschriebene Schriftstück einer Behörde vorgelegt werden soll.

Bitte achten Sie darauf, soweit Sie Kopien selber anfertigen, dass diese einseitig sind!

Nicht beglaubigen dürfen wir:

  • Personenstandsurkunden (wie z. B. Geburts-, Heirats und Sterbeurkunden). In diesen Fällen wenden Sie sich bitte an das jeweilige Standesamt, das seinerzeit die Originalurkunde ausgestellt hat. War es das Lüdinghauser Standesamt, dann helfen Ihnen unsere Kolleginnen und Kollegen gerne weiter!
  • Unterschriften ohne zugehörigen Text. Wenn Sie eine Beglaubigung Ihrer Unterschrift ohne zugehörigen Text oder eine so genannte "öffentliche Beglaubigung" benötigen oder eine beglaubigte Unterschrift für einen Dienstbarkeitsvertrag. In diesen Fällen wenden Sie sich bitte an einen Notar.

Unterlagen

Das Original der zu beglaubigenden Kopie muss auf jeden Fall vorgelegt werden!
bei Unterschriftsbeglaubigungen:

- Personalausweis oder Reisepass

Rechtsgrundlagen

Verwaltungsverfahrensgesetz, Beglaubigungsverordnung

Kosten

Beglaubigung € 4,20 pro Dokument
Beglaubigung für Schule oder Studium € 2,00 pro Dokument
Unterschriften-Beglaubigung € 2,50 pro Unterschrift
Beglaubigung für Rentenversicherung (z.B. LVA, BfA, etc.) gebührenfrei
Kopie s/w € 0,70 pro Kopie

Die Gebühr ist bei Antragstellung zu bezahlen. (Bar, EC- oder Kreditkarte)