Ein einfaches oder erweitertes Führungszeugnis können Sie persönlich im Bürgerbüro beantragen.

Für ein einfaches Führungszeugnis benötigen Sie:

  • Ihren Personalausweis oder Reisepass

 

Für ein erweitertes Führungszeugnis benötigen Sie:

  •  Personalausweis oder Reisepass
  • schriftliche Aufforderung mit Bestätigung, dass die Voraussetzungen nach Abs. 1 BZRG vorliegen und der anfordernden Stelle vorgelegt werden muss.
  • ggf. Antrag auf Gebührenbefreiung (nur bei Ehrenamt)

 

Die Antragsstellung im Bürgerbüro ist ausschließlich persönlich oder durch den gesetzlichen Vertreter möglich.

Bitte beachten Sie, dass das Führungszeugnis nicht in Vollmacht für eine andere Person beantragt werden kann.

Neben dem Antrag im Bürgerbüro kann man Führungszeugisse direkt, online beim Bundesamt für Justiz beantragen.

Hier finden Sie den Onlineantrag: Führungszeugnis online

 

Bitte denken Sie daran das für Sie richtige Führungszeugnis zu beantragen.

 

NB

Antrag einer Privatperson auf Erteilung eines Führungszeugnisses für eigene Zwecke (§ 30 Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister); gilt auch bei Beantragung durch den gesetzlichen Vertreter

NE

Antrag einer Privatperson auf Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses für eigene Zwecke (§ 30a Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister)  - zum Schutz der Kinder, Jugendlichen und Schutzbefohlenen

OB

Antrag einer Privatperson auf Erteilung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde ( § 30 Absatz 5 Satz 1 Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister)

Bitte die Adresse der Behörde mitbringen.

OE 

Antrag einer Privatperson auf Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde (§ 30a Absatz 1, 2 Satz 2, § 30 Absatz 5 Satz 1 Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister)  - zum Schutz der Kinder, Jugendlichen und Schutzbefohlenen

Bitte die Adresse der Behörde mitbringen.

 

Verfahrensablauf

Das Führungszeugnis der Belegarten "NB" oder "NE" erhalten Sie mit der Post übersandt.

Behördliche Führungszeugnise (Belegart: OE, OB) werden immer direkt zur anfordernden Behörde geschickt.

Deshalb denken Sie bitte vorab daran die Postanschrift der Behörde rauszusuchen.

Unterlagen

- Personalausweis oder Reisepass
- für erweiterte Führungszeugnisse: schriftliche Aufforderung der anfordernden Stelle

Rechtsgrundlagen

Bundeszentralregistergesetz

Besonderheiten

Die Antragsstellung im Bürgerbüro ist ausschließlich persönlich oder durch den gesetzlichen Vertreter möglich.

Bitte beachten Sie, dass das Führungszeugnis nicht in Vollmacht für eine Person beantragt werden kann.

Kosten

 

einfaches Führungszeugnis € 13,00
erweitertes Führungszeugnis € 13,00

Eine Gebührenbefreiung ist unter bestimmten Umständen möglich. Ein entsprechender Nachweis ist bei Antragsstellung vorzulegen.