Personalausweis, vorläufiger
Einen vorläufigen Personalausweis erhalten Sie, wenn Sie uns darlegen können, dass Sie sofort einen Personalausweis benötigen.
Beispielsweise, wenn überraschend eine Reise ansteht, Ihr Personalausweis abgelaufen ist, verloren oder gestohlen wurde und Sie keinen Reisepass besitzen
Alle Deutschen ab dem 16. Lebensjahr, die in Lüdinghausen ihren Hauptwohnsitz haben, können den vorläufigen Personalausweis beantragen.
Wie beantrage ich einen vorläufigen Personalausweis?
- Sie müssen den Antrag persönlich stellen und können sich nicht vertreten lassen.
- Ihre persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift, sowie der Aufnahme der Fingerabdrücke und der Identitätsprüfung unbedingt notwendig.
- Sie benötigen ein aktuelles, biometrisches Lichtbild (ab dem 01. Mai 2025 digital.)
- Bitte bringen Sie Ihren alten Personalausweis oder einen Reisepass zum Antrag mit. (Sollten Sie kein altes Dokument mehr beseitzen, müssen Sie eine Geburtsurkunde mitbringen.)
Was ist bei Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren zu beachten?
- Wollen Sie mit Ihrem Kind außerhalb von Deutschland reisen, benötigt Ihr Kind entweder einen Personalausweis, oder einen Reisepass. Egal, wie alt Ihr Kind ist.
- Den Antrag für den vorläufigen Personalausweis müssen die Personensorgeberechtigten (Mutter und Vater oder Betreuer/in) stellen.
- Das Kind (auch ein Baby) muss persönlich anwesend sein.
- Falls nur ein Elternteil vorspricht, ist eine schriftliche Einverständniserklärung der/des weiteren Personensorgeberechtigten und deren/dessen Personalausweis oder Pass vorzulegen.
- Gegebenenfalls ist ein Sorgerechtsbeschluss vorzulegen, bei Bestehen einer Betreuung wird die Bestellungsurkunde benötigt.
- Bei Beantragung muss ein alter Ausweis/Pass oder die Geburtsurkunde vorgelegt werden!
Wie lange ist der vorläufige Personalausweis gültig?
- 3 Monate
Wie lange dauert es, bis ich meinen vorläufigen Personalausweis ausgehändigt bekomme?
- Ein vorläufiger Personalausweis wird direkt im Bürgerbüro erstellt und ausgehändigt.
Was, wenn ich meinen Personalausweis verloren habe oder er gestohlen wurde?
- Bitte kommen Sie ins Bürgerbüro, dort wird eine Verlust- oder Diebstahlanzeige aufgenommen und die Onlinefunktion Ihres Ausweises gesperrt.
In welche Länder kann ich mit einem vorläufigen Personalausweis reisen?
- Nicht alle Länder akzeptieren einen vorläufigen Personalausweis, bitte informieren Sie sich vor Reiseantritt, welche Dokumente Sie für Ihre Reise benötigen.
- Hier finden Sie Informationen zum Thema Auswärtiges Amt - Reisen ins Ausland
Weitere Informationen finden Sie unter:
Sicher reisen! - Welches Dokument brauche ich für welches Land?
Bearbeitungsdauer
Ein vorläufiger Personalausweis wird Ihnen direkt im Bürgerbüro ausgestellt und ausgehändigt.
Unterlagen
- alter Personalausweis oder Reisepass ( ist kein altes Dokument vorhanden benötigen Sie eine Geburtsurkunde)
- aktuelles biometrisches Lichtbild (ab dem 02. Mai 2025 digital)
- bis zum 16. Lebensjahr: persönliche Vorsprache von min. einem gesetzlichen Vertreter/Sorgeberechtigten (mit Personalausweis/Reisepass) und einer schriftlichen Einverständniserklärung des anderen gesetzlichen Vertreters/Sorgeberechtigten
- das Kind muss bei der Antragstellung anwesend sein
- Einverständniserklärung für Eltern
Rechtsgrundlagen
Kosten
vorläufiger Personalausweis | € 10,00 |
Die Gebühr ist direkt bei Antragsstellung zu bezahlen. (Bar, EC-, oder Kreditkarte)