Alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind verpflichtet, einen gültigen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder, ohne ihr zu unterliegen, sich überwiegend in Deutschland aufhalten.

 

Wie beantrage ich einen Personalausweis?

  • Sie müssen den Antrag persönlich stellen und können sich nicht vertreten lassen.
  • Ihre persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift, sowie der Aufnahme der Fingerabdrücke und der Identitätsprüfung unbedingt notwendig.
  • Sie benötigen ein aktuelles, biometrisches Lichtbild (ab dem 01. Mai 2025 digital.)
  • Bitte bringen Sie Ihren alten Personalausweis oder einen Reisepass zum Antrag mit. (Sollten Sie kein altes Dokument mehr beseitzen, müssen Sie eine Geburtsurkunde mitbringen.)

Was ist bei Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren zu beachten?

  • Wollen Sie mit Ihrem Kind außerhalb von Deutschland reisen, benötigt Ihr Kind entweder einen Personalausweis, oder einen Reisepass. Egal, wie alt Ihr Kind ist. Mit dem Personalausweis können Sie in die Länder der EU, bzw. des Schengenraumes verreisen. (Infos zu Einreisebestimmungen aller Länder finden Sie unter folgendem Link: Auswärtiges Amt - Reisen ins Ausland
  • Den Antrag für den Personalausweis müssen die Personensorgeberechtigten (Mutter und Vater oder Betreuer/in) stellen.
  • Das Kind (auch ein Baby) muss persönlich anwesend sein.
  • Falls nur ein Elternteil vorspricht, ist eine schriftliche Einverständniserklärung der/des weiteren Personensorgeberechtigten und deren/dessen Personalausweis oder Pass vorzulegen.
  • Gegebenenfalls ist ein Sorgerechtsbeschluss vorzulegen, bei Bestehen einer Betreuung wird die Bestellungsurkunde benötigt.
  • Bei Beantragung muss ein alter Ausweis/Pass oder die Geburtsurkunde vorgelegt werden!

Wie lange ist der Personalausweis gültig?

  • bis zum Erreichen des 24 Lebensjahres: 6 Jahre
  • ab dem 24 Lebensjahr: 10 Jahre
  • Achtung: Wenn Sie über das Bild in Ihrem Ausweis nicht mehr zu identifizieren sind, kann der Ausweis auch vor dem Ablaufdatum ungültig werden. Dies gilt auch bei Kindern!
  • Außerdem wird Ihr Personalausweis sofort ungültig, sobald er beschädigt (Risse, Löcher, etc) ist.

Was ist der PIN-Brief?

  • Mit dem PIN-Brief können Sie die Ausweisonline-Funktion Ihres Personalausweises aktivieren.
  • Jede antragsstellende Person erhält unabhängig vom Alter einen PIN Brief; die bisherige Altersgrenze wurde vom Verordnungsgeber am 31. Oktober 2023 aufgehoben. Bei Personen unter 16 Jahren bleibt der Online-Ausweis jedoch deaktiviert.

Was, wenn ich die PIN vergessen habe?

  • Eine PIN kann im Bürgerbüro neu gesetzt werden. Dazu kommen Sie bitte persönlich mit Ihrem Personalausweis ins Bürgerbüro.

Wie erfahre ich, dass mein Personalausweis fertig ist?

  • Sobald der Personalausweis zur Abholung bereit liegt, senden wir Ihnen eine Benachrichtigung per E-Mail oder einen Brief.

Wer darf den neuen Personalausweis abholen?

  • Der Antragsteller, die Antragstellerin selbst.
  • Eine Person, die dazu schriftlich bevollmächtigt wurde.
  • Bei Personen bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres: der, bzw. die Sorgeberechtigten
  • Zur Abholung ist der alte Personalausweis mitzubringen.

Kann der Personalausweis auch zu mir nach Hause geliefert werden?

  • Ja, Beantragte Dokumente können durch unseren Partner LH-Brise klimaneutral direkt nach Hause geliefert werden. Die Vollmacht für den Fahrradkurier zur Lieferung der Dokumente erteilen Sie direkt beim Antrag im Bürgerbüro vor Ort. Der Personalausweis kann nur per Kurier zugestellt werden, wenn der bisherige Personalausweis bereits entwertet wurde. Die Kosten hierfür liegen bei € 5,90 pro Lieferung.

  • Ab dem 02. Mai 2025 ist es auch möglich Ihnen den Ausweis direkt von der Bundesdruckerei mit der Post nach Hause senden zu lassen. Dies wird € 15,00 pro Dokument kosten.

Was, wenn ich meinen Personalausweis verloren habe oder er gestohlen wurde?

  • Bitte kommen Sie ins Bürgerbüro, dort wird eine Verlust- oder Diebstahlanzeige aufgenommen und die Onlinefunktion Ihres Ausweises gesperrt.

 

Weitere Informationen rund um den neuen Personalausweis, finden Sie hier:

Personalausweisportal

Ausweis-App

Fotomustertafel

Bearbeitungsdauer

Die Lieferzeit für einen Personalausweis beträgt etwa zwei bis drei Wochen.

Unterlagen

  • altes Dokument: Personalausweis und/oder Kinderreisepass/-ausweis und/oder Reisepass
  • Liegt kein altes Dokument vor oder bei Erstantrag: eine Geburtsurkunde
  • ein aktuelles, biometrisches Lichtbild (seit dem 01. Mai 2025 nur noch digital) - Infos zum Lichtbild
  • bis zum 16. Lebensjahr: persönliche Vorsprache von min. einem gesetzlichen Vertreter/Sorgeberechtigten (mit Personalausweis/Reisepass) und einer schriftlichen Einverständniserklärung des anderen gesetzlichen Vertreters/Sorgeberechtigten. Das Kind muss bei der Antragstellung anwesend sein
  • Einverständniserklärung (für Eltern)
  • Vollmacht zur Abholung

Rechtsgrundlagen

Kosten

Personalausweis, unter 24 Jahre € 22,80
Personalausweis, ab 24 Jahre € 37,00
Lieferung "LH-Brise" € 5,90 pro Lieferung
Lieferung "Bundesdruckerei/Post" (ab 02. Mai 2025) € 15,00 pro Dokument

Die Gebühr ist direkt bei Antragsstellung zu entrichten. (Bar, EC- oder Kreditkarte)