Jagdschein
Um die Jagd ausüben zu können, müssen Sie Inhaber eines gültigen Jagdscheines sein.
Für die Erteilung oder die Verlängerung des Jagdscheins ist die Untere Jagdbehörde des Kreises Coesfeld zuständig.
Die Kontaktdaten finden Sie hier: Untere Jagdbehörde Coesfeld
Die Unterlagen können Sie gern im Bürgerbüro zur Weitergabe an den Kreis Coesfeld abgegeben werden.
Weitere Informationen finden Sie hier:
32 / Antrag auf Erteilung / Verlängerung eines Jagdscheins (Assistent mit ePayment)
32 / Antrag auf Erteilung / Verlängerung eines Jagdscheins (PDF)
Unterlagen
- Jagdschein
- Antrag auf Erteilung/Verlängerung eines Jagdscheines
- Versicherungsnachweis einer ausreichenden Jagdhaftpflichtversicherung für die Dauer der Jagdscheinbeantragung (Mindestdeckungssumme: 50.000,00 € bei Sachschäden; 500.000,00 € bei Personenschäden)
- Lichtbild (erforderlich bei Neuausstellung oder wenn der Jagdschein kein freies Verlängerungsfeld mehr beinhaltet)
- bei erstmaliger Erteilung eines Jagdscheines: Kopie des Prüfungszeugnisses über die bestandene Jägerprüfung
Rechtsgrundlagen
Bundesjagdgesetz (BJagdG)