Die Stadt Lüdinghausen fördert auf freiwilliger Basis ohne Ableitung einer Rechtspflicht die Arbeit der freien Träger der Jugendhilfe. Bezuschussungsfähig sind:

- Kinder- und Jugendfreizeiten

- Stadtranderholung, Ferienspiele

- Jugendliche in Sport- und Musikvereinen, Jugendgruppen

Die Förderhöhe und -dauer ist für jede einzelne Fördergruppe individuell geregelt. Die zuständige Sachbearbeiterin berät Sie gerne. Der Antrag auf Förderung ist bis zum 30.06. eines jeden Jahres schriftlich bei der Stadt Lüdinghausen, Dezernat II, Dagmar Stein, Borg 2, 59348 Lüdinghausen, einzureichen oder persönlich im Rathaus, Zimmer A 104 (Rathausaltbau, 1. OG.) abzugeben.

Förderung im Einzelnen:

 Je nach zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln erfolgen zurzeit folgende Förderungen im Einzelnen:

Kinder und Jugendfreizeiten

5.000 € jährlich werden auf alle beantragten Freizeiten verteilt. Anteilig je Teilnehmer und Dauer der Freizeit wird ein Prokopfbetrag ermittelt.

Beispiel: Es liegen Anträge für insgesamt 100 Teilnehmer und insgesamt 50 Tage vor. 5.000 € : 100 : 50 = 1,00 € pro Teilnehmer und Tag. Sollte in diesem Fall eine Jugendgruppe mit 20 Kindern 10 Tage verreisen, beträgt der Zuschuss 200 €.

Stadtranderholung, Ferienspiele

1.500 € jährlich werden analog der Vorgehensweise bei den Kinder- und Jugendfreizeiten verteilt.

Förderung Jugendliche in Sportvereinen

Zuschuss in Höhe von 8 € je jugendliches Mitglied bis 18 Jahre.

Förderung Jugendliche in Musikvereinen

Zuschuss in Höhe von 4,50 € je jugendliches Mitglied bis 18 Jahre.

Förderung Jugendliche in Jugendgruppen

Zuschuss in Höhe von 9 € je jugendliches Mitglied bis 18 Jahre.