Für die Vorbereitung von Großveranstaltungen ist den Städten und Gemeinden vom Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen empfohlen worden, einen Ansprechpartner für die Genehmigung von Großveranstaltungen zu benennen.

Der Ansprechpartner nimmt die Rolle des Koordinators innerhalb der Kommunalverwaltung wahr und steht dem Veranstalter als auch den übrigen beteiligten Stellen als zentrale Anlaufstelle für Fragen zur Verfügung.