Im öffentlichen Verkehrsraum sind Veranstaltungen (z.B. Festumzüge, Straßenfeste, Cityläufe, Radrennen usw.) dann erlaubnispflichtig, wenn hierfür Straßenbereiche "mehr als verkehrsüblich" in Anspruch genommen werden.

Mit der straßenverkehrlichen Erlaubnis wird festgelegt, wie der Veranstaltungsraum abzusperren ist - und wie der betroffene Verkehr zu beschränken, zu leiten und zu regeln ist.

Auch Verkehrsumleitungen und der Einsatz von Ordnern können hier erforderlich sein.

Rechtsgrundlagen allgemein

Straßenverkehrsordnung
Straßen- und Wegegesetz
Spezialgesetze

Kosten

Es fallen Gebühren an.