Die Überwachung des ruhenden Verkehrs durch die Stadt Lüdinghausen bezieht sich auf das Halten und Parken von Kraftfahrzeugen. Falsch parkende Personen erhalten eine gebührenpflichtigen Verwarnung ("Knöllchen"). Gleiches gilt für Personen, die in den gekennzeichneten Zonen keinen oder keinen gültigen Parkschein deutlich sichtbar im Fahrzeug ausgelegt haben (Ausnahme: "Flexpark"). 

Zusätzlich zum "Knöllchen" wird eine schriftliche Verwarnung durch die Post der Person zugestellt, auf deren Namen das Fahrzeug zugelassen ist. Wird das Verwarnungsgeld innerhalb der genannten Frist bezahlt, bedeutet dies für die Behörde, dass die Verwarnung akzeptiert wurde und damit erledigt ist. Wenn das erhobene Verwarngeld nicht bezahlt wird, ergeht per Post ein Bußgeldbescheid. Hierdurch entstehen weitere Kosten. Gegen den Bußgeldbescheid kann die betroffene Person innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Lüdinghausen Einspruch einlegen. Wird dem Einspruch nicht stattgegeben, gelangt die Angelegenheit vor das Amtsgericht

Zuständige Stelle

Ordnungsangelegenheiten
Borg 2
59348 Lüdinghausen

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