Auf Basis des vorbereitenden Flächennutzungsplan regeln Bebauungspläne in Teilbereichen des Stadtgebiets die planungsrechtliche Zulässigkeit von Bauvorhaben. Bebauungspläne steuern die städtebauliche Ordnung durch rechtsverbindliche Festsetzungen. Sie treffen beispielsweise Aussagen darüber, wie ein Grundstück bebaut bzw. genutzt werden darf, welche Flächen für technische, soziale und verkehrliche Infrastruktur vorgehalten werden und welche als Freiflächen der Erholung oder der Landwirtschaft dienen. 

Bebauungspläne werden in einem gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren aufgestellt und als Satzung von der Gemeinde beschlossen. Ein Bebauungsplan kann aufgestellt, geändert, ergänzt oder aufgehoben werden. Im Gegensatz zum Flächennutzungsplan sind Bebauungspläne gegenüber jedermann verbindlich. Einen wesentlichen Bestandteil dieses Verfahrens bildet die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Planung. 

In dieser Übersichtskarte können die rechtskräftigen Bebauungspläne eingesehen werden. Aufgrund der großen Auflösung einiger Bebauungspläne empfehlen wir Ihnen, den Adobe Reader zu benutzen.