Hat die Stadt Lüdinghausen die ihr obliegenden Verkehrssicherungspflichten schuldhaft verletzt oder hat sie bzw. ihre Beschäftigten fremdes Eigentum oder die Gesundheit Dritter schuldhaft verletzt, ist sie gegebenenfalls zur Zahlung von Schadenersatz verpflichtet.

Der Schadenersatzanspruch sollte formlos schriftlich geltend gemacht werden und Angaben zum Schadentag und -zeit, zum Schadensort, zur Schadenursache und zum Umfang des Schadens enthalten. Außerdem sollten die voraussichtlichen Kosten für die Schadenbeseitigung eventuell unter Vorlage eines Kostenvoranschlags beziffert werden.

Eventuell bereits vorhandene Fotos, Rechnungen, Kostenvoranschläge als Anlage beifügen.

Rechtsgrundlagen allgemein

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) in der jeweils gültigen Fassung