Die Beglaubigung von Abschriften und Fotokopien erfolgt ausschließlich von behördlichen Schriftstücken zur Vorlage bei Dritten oder von Schriftstücken Dritter zur Vorlage bei Behörden. Auch Unterschriften können nur beglaubigt werden, wenn das unterschriebene Schriftstück einer Behörde vorgelegt werden soll.

Bitte achten Sie darauf, dass die Kopien einseitig sind!

Nicht beglaubigen dürfen wir Personenstandsurkunden (wie z. B. Geburts- oder Heiratsurkunden). In diesen Fällen wenden Sie sich bitte an das jeweilige Standesamt, das seinerzeit die Originalurkunde ausgestellt hat. War es das Lüdinghauser Standesamt, dann helfen Ihnen unsere Kolleginnen und Kollegen gerne weiter!
Nicht beglaubigen dürfen wir Unterschriften, wenn Sie eine Beglaubigung Ihrer Unterschrift ohne zugehörigen Text oder eine so genannte "öffentliche Beglaubigung" benötigen oder eine beglaubigte Unterschrift für einen Dienstbarkeitsvertrag. In diesen Fällen wenden Sie sich bitte an einen Notar.


Rechtsgrundlagen allgemein

Verwaltungsverfahrensgesetz, Beglaubigungsverordnung

Unterlagen

Das Original der zu beglaubigenden Kopie muss auf jeden Fall vorgelegt werden!
bei Unterschriftsbeglaubigungen:

- Personalausweis oder Reisepass

Kosten

Wenn Sie die beglaubigte Fotokopie für Rentenversicherungsträger (z.B. LVA, BfA..) benötigen, ist sie gebührenfrei.

Ansonsten beträgt die Gebühr je Dokument 4,20 Euro.

Beglaubigungen für die Schule oder ein Studium kosten 2,00 Euro.

Die Unterschriftsbeglaubigung kostet 2,50 Euro.