Personalausweis

Seit dem 1. November 2010 gibt es den neuen Personalausweis im praktischen Scheckkartenformat!

Neuerungen:

Die aufgedruckten persönlichen Daten und das Passfoto sind im neuen Personalausweis auch digital gespeichert.

Seit dem 01. August 2021 ist es Pflicht die Fingerabdrücke digital zu speichern. Sie sind auf dem Ausweis nicht sichtbar.

Auf die biometrischen im Personalausweis gespeicherten Daten (= Foto, Fingerabdrücke, persönliche Daten) können nur bestimmte staatliche Behörden wie Polizei, Bundespolizei, Steuerfahndungsstellen, Ausweis- und Meldebehörden zugreifen, um die Identität festzustellen.

Neu sind auch die Online-Ausweisfunktion und die Unterschriftsfunktion.

Alle wichtigen Infos zu den Funktionen, der Nutzung und was Sie dafür brauchen finden Sie hier:

https://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/buergerinnen-und-buerger/online-ausweisen/online-ausweisen-node.html

 

Antragstellung:

Sie müssen den Antrag selbst stellen und können sich nicht vertreten lassen.

Ihre persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift, sowie der Aufnahme der Fingerabdrücke und der Identitätsprüfung unbedingt notwendig. Sollte dies aus z.B. gesundheitlichen Gründen nicht möglich sein, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail (Buergerbuero@stadt-luedinghausen.de) oder per Telefon (02591/926-0) um eine individuelle Lösung zu finden.

Im Übrigen behält Ihr bisheriger Personalausweis natürlich bis zum regulären Ablaufdatum seine Gültigkeit.

Eine vorzeitige Umtauschpflicht Ihres Ausweises besteht nicht.

Wenn Sie allerdings Ihren alten Personalausweis vorzeitig gegen einen neuen umtauschen möchten, ist dies jederzeit möglich.

 

Unter 16 Jahre

Den Antrag für den Personalausweis müssen die Personensorgeberechtigten (Mutter und Vater oder Betreuer/in) stellen. Das Kind muss bei Beantragung mit vor Ort sein. Falls nur ein Elternteil vorspricht, ist eine gleichlautende schriftliche Erklärung der/des weiteren Personensorgeberechtigten und deren/dessen Personalausweis oder Pass vorzulegen. Gegebenenfalls ist ein Sorgerechtsbeschluss vorzulegen, bei Bestehen einer Betreuung wird die Bestellungsurkunde benötigt.

 

Abholung:

Bei Personen bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres muss einer der Sorgeberechtigten den Personalausweis abholen. Ab Vollendung des 16. Lebensjahr muss der Antragsteller persönlich zur Abholung erscheinen oder eine Vollmacht für den Abholer ausstellen.

 

Lieferung per Fahrradkurier:

Beantragte Dokumente können durch unseren Partner LH-Brise per Fahrradkurier klimaneutral direkt nach Hause geliefert werden. Die Vollmacht für den Fahrradkurier zur Lieferung der Dokumente erteilen Sie hier vor Ort.

Hinweis für Personalausweise: Beim Personalausweis muss der Erhalt des sogenannten PIN Briefes bestätigt werden, bevor der Personalausweis ausgeliefert werden kann. Hierfür erhalten Sie bei Antragsstellung einen Vordruck, den Sie bitte zurücksenden, gerne auch digital beispielsweise als Foto oder Scan.

Ein PIN-Brief wird nur dann von der Bundesdruckerei ausgestellt, wenn die antragsstellende Person zum Antragszeitpunkt mindestens 15 Jahre und neun Monate ist.

Der Personalausweis kann nur per Kurier zugestellt werden, wenn der bisherige Personalausweis bereits entwertet wurde.

Die Kosten belaufen sich auf 3,90 Euro pro Lieferung.

Rechtsgrundlagen allgemein

Personalausweisgesetz

 

Unterlagen

Kosten

37,00 Euro für Personen ab 24 Jahren.

22,80 Euro für Antragsteller unter 24 Jahren


Gültigkeit:

zehn Jahre

bei unter 24 Jährigen sechs Jahre