Informationen zur Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht und zur Ermäßigung des Rundfunkbeitrags

 

Seit Januar 2013 gilt für Bürgerinnen und Bürger der neue Rundfunkbeitrag.

 

Durch das neue Modell werden einzelne Personengruppen entlastet: Sie zahlen den ermäßigten Beitrag oder werden vollständig befreit:

  • Ob Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder BAföG: Wer bestimmte staatliche Sozialleistungen bezieht, kann sich auf Antrag vom Rundfunkbeitrag befreien lassen.
  • Menschen mit Behinderung, denen das Merkzeichen „RF” im Schwerbehindertenausweis zuerkannt wurde, beteiligen sich mit einem reduzierten Beitrag an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Programms. Sie zahlen ein Drittel des Beitrags – 5,99 Euro pro Monat.
  • Taubblinde Menschen und Empfänger von Blindenhilfe können sich wie bisher auf Antrag ganz befreien lassen.

Zuständig für eine Ermäßigung bzw. Befreiung ist der ARD ZDF Deutschlandradio – Beitragsservice (früher: GEZ). Weitere Informationen können Sie auf dessen Internetseite erhalten.

Antragsformulare erhalten Sie nach wie vor im Bürgerbüro oder nutzen Sie die Onlinehilfe des Beitragsservices.

Außerdem können Sie bei der Deutschen Telekom einen Sozialtarif beantragen. Hierfür benötigen Sie eine Bescheinigung des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio über die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht bzw. die Ermäßigung auf den Rundfunkbeitrag. Sollten Sie aufgrund eines Schwerbehindertenausweises befreit werden, können Sie diesen ebenfalls der Telekom vorlegen.  

 

 

Rechtsgrundlagen allgemein

Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV)

Unterlagen

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

-Beitragsnummer

- Bescheid über die Rundfunkbefreiung vom Sozialamt