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Bauanträge

 

Baugenehmigungen

Bauanträge oder Bauvoranfragen zu genehmigungspflichtigen Bauvorhaben und Nutzungsänderungen sowie Abbruchanzeigen richten Sie bitte an folgende zuständige Baugenehmigungsbehörde:

Kreis Coesfeld
Abteilung 63 - Bauen und Wohnen
48651 Coesfeld

Gern beraten wir Sie in bauplanungsrechtlichen Fragen vorab und unterstützen Sie im Antragsverfahren.
Informationen über einzureichende Unterlagen, Formulare, Gebühren etc. finden Sie hier.

 

Genehmigungsfreistellung

Innerhalb von rechtsgültigen Bebauungsplänen und unter der Maßgabe, dass die Vorhaben keiner Befreiung, Ausnahme oder Abweichung bedürfen und die Erschließung gesichert ist, können folgende Vorhaben in der Genehmigungsfreistellung gemäß § 63 BauO NRW eingereicht werden:
•    Wohngebäude der Gebäudeklasse 1 bis 3
•    Sonstige Gebäude der Gebäudeklasse 1 und 2
•    Nebengebäude und Nebenanlagen für die oben genannten Gebäude

Mit dem Bauvorhaben darf einen Monat nach Vorlage der erforderlichen Unterlagen bei der Stadt Lüdinghausen begonnen werden.

Die Freistellungsanzeige reichen Sie bitte in einfacher schriftlicher Ausführung bei der Stadt Lüdinghausen, FB 3 Planen und Bauen, sowie als digitale Fassung (max. 20 MB) per Mail an genehmigungsfreistellung@stadt-luedinghausen.de ein.
Das Antragsformular finden Sie hier.

 

Ausnahmen, Befreiungen, Abweichungen

Für nicht genehmigungspflichtige Bauvorhaben im Sinne des § 62 BauO NRW können Anträge auf Ausnahmen oder Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes gemäß § 31 Abs. 1 und 2 BauGB sowie zu Abweichungen gemäß § 69 BauO NRW bei der Stadt Lüdinghausen schriftlich eingereicht werden. Dem Antrag sind ein Lageplan sowie die erforderlichen Prüfvorlagen (Ansichten, Schnitte, Berechnungen etc.) beizufügen.

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Zuständige Organisationseinheiten

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Baugenehmigungen

Bauanträge oder Bauvoranfragen zu genehmigungspflichtigen Bauvorhaben und Nutzungsänderungen sowie Abbruchanzeigen richten Sie bitte an folgende zuständige Baugenehmigungsbehörde:

Kreis Coesfeld
Abteilung 63 - Bauen und Wohnen
48651 Coesfeld

Gern beraten wir Sie in bauplanungsrechtlichen Fragen vorab und unterstützen Sie im Antragsverfahren.
Informationen über einzureichende Unterlagen, Formulare, Gebühren etc. finden Sie hier.

 

Genehmigungsfreistellung

Innerhalb von rechtsgültigen Bebauungsplänen und unter der Maßgabe, dass die Vorhaben keiner Befreiung, Ausnahme oder Abweichung bedürfen und die Erschließung gesichert ist, können folgende Vorhaben in der Genehmigungsfreistellung gemäß § 63 BauO NRW eingereicht werden:
•    Wohngebäude der Gebäudeklasse 1 bis 3
•    Sonstige Gebäude der Gebäudeklasse 1 und 2
•    Nebengebäude und Nebenanlagen für die oben genannten Gebäude

Mit dem Bauvorhaben darf einen Monat nach Vorlage der erforderlichen Unterlagen bei der Stadt Lüdinghausen begonnen werden.

Die Freistellungsanzeige reichen Sie bitte in einfacher schriftlicher Ausführung bei der Stadt Lüdinghausen, FB 3 Planen und Bauen, sowie als digitale Fassung (max. 20 MB) per Mail an genehmigungsfreistellung@stadt-luedinghausen.de ein.
Das Antragsformular finden Sie hier.

 

Ausnahmen, Befreiungen, Abweichungen

Für nicht genehmigungspflichtige Bauvorhaben im Sinne des § 62 BauO NRW können Anträge auf Ausnahmen oder Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes gemäß § 31 Abs. 1 und 2 BauGB sowie zu Abweichungen gemäß § 69 BauO NRW bei der Stadt Lüdinghausen schriftlich eingereicht werden. Dem Antrag sind ein Lageplan sowie die erforderlichen Prüfvorlagen (Ansichten, Schnitte, Berechnungen etc.) beizufügen.

Bauantrag, Bauvoranfrage, Baugenehmigung, Genehmigungsfreistellung https://serviceportal.stadt-luedinghausen.de:443/mitarbeiter/-/egov-bis-detail/dienstleistung/6126/show
Fachbereich 3: Planen und Bauen
Borg 2 59348 Lüdinghausen
Telefon 02591 926-302
Fax 02591 926-309

Herr

Otto

Sachgebietsleiter

309 (Rathaus-Neubau, 3. Obergeschoss)

02591 926-320
s.otto@stadt-luedinghausen.de

Frau

Gucia-Sehr

Sachbearbeiterin

308 (Rathaus-Neubau, 3. Obergeschoss)

02591 926-322
gucia-sehr@stadt-luedinghausen.de
Planung / Denkmalangelegenheiten
Borg 2 59348 Lüdinghausen
Fax 02591 926-309

Herr

Otto

Sachgebietsleiter

309 (Rathaus-Neubau, 3. Obergeschoss)

02591 926-320
s.otto@stadt-luedinghausen.de

Frau

Gucia-Sehr

Sachbearbeiterin

308 (Rathaus-Neubau, 3. Obergeschoss)

02591 926-322
gucia-sehr@stadt-luedinghausen.de