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Erteilung einer Einzel-Parkerlaubnis (z.B. für Handwerker)

Muss ein Möbelwagen, ein Handwerkerfahrzeug oder ein Liefer- oder Versorgungsfahrzeug länger als erlaubt auf einem Parkplatz mit Parkscheibenpflicht oder Parkscheinpflicht oder in der Fußgängerzone kurzfristig abgestellt werden, kann die Stadt Lüdinghausen auf Antrag eine kurzfristige Einzelparkerlaubnis erteilen. Der Antrag auf Erteilung dieser Erlaubnis muss mindestens einen Tag vor Nutzung gestellt werden.

Ortsrecht

Sondernutzungssatzung der Stadt Lüdinghausen.

Rechtsgrundlagen allgemein

Straßenverkehrsordnung
Straßen- und Wegegesetz
Spezialgesetze

Kosten

Je nach Dauer und Fläche der Nutzung können Gebühren anfallen.

Es hilft Ihnen weiter

Zuständige Organisationseinheiten

Erteilung einer Einzel-Parkerlaubnis (z.B. für Handwerker)

Muss ein Möbelwagen, ein Handwerkerfahrzeug oder ein Liefer- oder Versorgungsfahrzeug länger als erlaubt auf einem Parkplatz mit Parkscheibenpflicht oder Parkscheinpflicht oder in der Fußgängerzone kurzfristig abgestellt werden, kann die Stadt Lüdinghausen auf Antrag eine kurzfristige Einzelparkerlaubnis erteilen. Der Antrag auf Erteilung dieser Erlaubnis muss mindestens einen Tag vor Nutzung gestellt werden.

Ortsrecht

Sondernutzungssatzung der Stadt Lüdinghausen.

Rechtsgrundlagen allgemein

Straßenverkehrsordnung
Straßen- und Wegegesetz
Spezialgesetze

Je nach Dauer und Fläche der Nutzung können Gebühren anfallen.

https://serviceportal.stadt-luedinghausen.de:443/mitarbeiter/-/egov-bis-detail/dienstleistung/453/show
Fachbereich 4: Bildung, Kultur, Sport und Ordnungsangelegenheiten
Borg 2 59348 Lüdinghausen
Telefon 02591 926-400
Fax 02591 926-409

Frau

Mentel

Sachbearbeiterin

212 (Rathaus, Neubau 2. Obergeschoss)

02591 926-421
mentel-a@stadt-luedinghausen.de
Ordnungsangelegenheiten
Borg 2 59348 Lüdinghausen

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