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Erteilung einer Einzel-Parkerlaubnis (z.B. für Handwerker)
Muss ein Möbelwagen, ein Handwerkerfahrzeug oder ein Liefer- oder Versorgungsfahrzeug länger als erlaubt auf einem Parkplatz mit Parkscheibenpflicht oder Parkscheinpflicht oder in der Fußgängerzone kurzfristig abgestellt werden, kann die Stadt Lüdinghausen auf Antrag eine kurzfristige Einzelparkerlaubnis erteilen. Der Antrag auf Erteilung dieser Erlaubnis muss mindestens einen Tag vor Nutzung gestellt werden.
Ortsrecht
Sondernutzungssatzung der Stadt Lüdinghausen.
Rechtsgrundlagen allgemein
Straßenverkehrsordnung
Straßen- und Wegegesetz
Spezialgesetze
Kosten
Je nach Dauer und Fläche der Nutzung können Gebühren anfallen.
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Mentel
Sachbearbeiterin
Tel: 02591 926-421
E-Mail: mentel-a@stadt-luedinghausen.de
Zuständige Organisationseinheiten
- Fachbereich 4: Bildung, Kultur, Sport und Ordnungsangelegenheiten
Borg 2
59348 Lüdinghausen
- Ordnungsangelegenheiten
Borg 2
59348 Lüdinghausen
Muss ein Möbelwagen, ein Handwerkerfahrzeug oder ein Liefer- oder Versorgungsfahrzeug länger als erlaubt auf einem Parkplatz mit Parkscheibenpflicht oder Parkscheinpflicht oder in der Fußgängerzone kurzfristig abgestellt werden, kann die Stadt Lüdinghausen auf Antrag eine kurzfristige Einzelparkerlaubnis erteilen. Der Antrag auf Erteilung dieser Erlaubnis muss mindestens einen Tag vor Nutzung gestellt werden.
Ortsrecht
Sondernutzungssatzung der Stadt Lüdinghausen.
Rechtsgrundlagen allgemein
Straßenverkehrsordnung
Straßen- und Wegegesetz
Spezialgesetze
Je nach Dauer und Fläche der Nutzung können Gebühren anfallen.
https://serviceportal.stadt-luedinghausen.de:443/mitarbeiter/-/egov-bis-detail/dienstleistung/453/showFrau
Mentel
Sachbearbeiterin
212 (Rathaus, Neubau 2. Obergeschoss)
Frau
Mentel
Sachbearbeiterin
212 (Rathaus, Neubau 2. Obergeschoss)