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Abwasserwerk Lüdinghausen

Das Abwasserwerk der Stadt Lüdinghausen wird als Eigenbetrieb auf der Grundlage der gesetzlichen Vorschriften und der Bestimmungen dieser Betriebssatzung geführt. Zweck des Abwasserwerkes ist die Erfüllung der der Stadt Lüdinghausen obliegenden Aufgaben zur Abwasserbeseitigung (§§ 51 und 53 Landeswassergesetz NW).

Ortsrecht:

Betriebssatzung

Entwässerungssatzung

Grundstücksentwässerungsanlagen


Abwassergebühren:

Gebührensatzung


Rechtsgrundlagen allgemein:


Wasserhaushaltsgesetz

Landeswassergesetz NRW

Es hilft Ihnen weiter

Zuständige Organisationseinheiten

Abwasserwerk Lüdinghausen

Das Abwasserwerk der Stadt Lüdinghausen wird als Eigenbetrieb auf der Grundlage der gesetzlichen Vorschriften und der Bestimmungen dieser Betriebssatzung geführt. Zweck des Abwasserwerkes ist die Erfüllung der der Stadt Lüdinghausen obliegenden Aufgaben zur Abwasserbeseitigung (§§ 51 und 53 Landeswassergesetz NW).

Ortsrecht:

Betriebssatzung

Entwässerungssatzung

Grundstücksentwässerungsanlagen


Abwassergebühren:

Gebührensatzung


Rechtsgrundlagen allgemein:


Wasserhaushaltsgesetz

Landeswassergesetz NRW

Abwasser, Kanal, Kanalisation https://serviceportal.stadt-luedinghausen.de:443/mitarbeiter/-/egov-bis-detail/dienstleistung/378/show
Fachbereich 3: Planen und Bauen
Borg 2 59348 Lüdinghausen
Telefon 02591 926-302
Fax 02591 926-309

Frau

Liebing

Stellvertretende Fachbereichsleiterin

301 (Rathaus-Neubau, 3. Obergeschoss)

02591 926-310
liebing@stadt-luedinghausen.de
Abwasserwerk
Borg 2 59348 Lüdinghausen

Frau

Liebing

Stellvertretende Fachbereichsleiterin

301 (Rathaus-Neubau, 3. Obergeschoss)

02591 926-310
liebing@stadt-luedinghausen.de