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Ehe- und Altersjubiläen
Altersjubiläen
Die Altersjubiläen werden von der Stadt Lüdinghausen automatisch erfasst.
Bürgerinnen und Bürger, die das 80. Lebensjahr vollendet haben, erhalten einen Blumenstrauß und einen schriftlichen Glückwunsch des Bürgermeisters. Ab dem 85. Geburtstag und bei allen weiteren runden Geburtstagen wird ebenfalls geehrt. Nach telefonischer Rücksprache wird ein Besuchstermin vereinbart. Dabei wird auch abgeklärt, ob eine Veröffentlichung in der lokalen Presse erwünscht ist.
Ehejubiläen
Das Bürgerbüro setzt sich mit den Jubilaren (ab dem 50. Hochzeitstag) in Verbindung. Bei der Stadt Lüdinghausen ist nur das Datum der standesamtlichen Hochzeit hinterlegt. Wenn Sie es aber wünschen, dass die Stadt Ihnen zur kirchlichen Hochzeit gratuliert, geben Sie dies bitte dem Bürgerbüro bekannt.
Ortsrecht
Örtliche Bestimmung liegt in Verantwortung des Bürgermeisters!
Rechtsgrundlagen allgemein
Runderlass des Ministerpräsidenten bei Alters- und Ehejubiläen vom 30.11.1982 (SMBl. NW. 20023), zuletzt geändert am 1. Januar 2003 in Bezug auf die Ehrungen des Landes
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Kersting
Vorzimmer Dezernat I
Tel: 02591 926-901
E-Mail: verwaltung@stadt-luedinghausen.de
Zuständige Organisationseinheit
- Dezernat I
Borg 2
59348 Lüdinghausen
E-Mail: ansgar.mertens@stadt-luedinghausen.de
Altersjubiläen
Die Altersjubiläen werden von der Stadt Lüdinghausen automatisch erfasst.
Bürgerinnen und Bürger, die das 80. Lebensjahr vollendet haben, erhalten einen Blumenstrauß und einen schriftlichen Glückwunsch des Bürgermeisters. Ab dem 85. Geburtstag und bei allen weiteren runden Geburtstagen wird ebenfalls geehrt. Nach telefonischer Rücksprache wird ein Besuchstermin vereinbart. Dabei wird auch abgeklärt, ob eine Veröffentlichung in der lokalen Presse erwünscht ist.
Ehejubiläen
Das Bürgerbüro setzt sich mit den Jubilaren (ab dem 50. Hochzeitstag) in Verbindung. Bei der Stadt Lüdinghausen ist nur das Datum der standesamtlichen Hochzeit hinterlegt. Wenn Sie es aber wünschen, dass die Stadt Ihnen zur kirchlichen Hochzeit gratuliert, geben Sie dies bitte dem Bürgerbüro bekannt.
Ortsrecht
Örtliche Bestimmung liegt in Verantwortung des Bürgermeisters!
Rechtsgrundlagen allgemein
Runderlass des Ministerpräsidenten bei Alters- und Ehejubiläen vom 30.11.1982 (SMBl. NW. 20023), zuletzt geändert am 1. Januar 2003 in Bezug auf die Ehrungen des Landes
Ehrung durch die Stadt, Glückwunsch Bürgermeister, Goldene Hochzeit https://serviceportal.stadt-luedinghausen.de:443/mitarbeiter/-/egov-bis-detail/dienstleistung/318/showFrau
Kersting
Vorzimmer Dezernat I
A 104 (Rathaus, Altbau 1. Obergeschoss)