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Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum
Im öffentlichen Verkehrsraum sind Veranstaltungen (z.B. Festumzüge, Straßenfeste, Cityläufe, Radrennen usw.) dann erlaubnispflichtig, wenn hierfür Straßenbereiche "mehr als verkehrsüblich" in Anspruch genommen werden.
Auch Verkehrsumleitungen und der Einsatz von Ordnern können hier erforderlich sein.
Rechtsgrundlagen allgemein
Straßenverkehrsordnung
Straßen- und Wegegesetz
Spezialgesetze
Kosten
Es fallen Gebühren an.
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Wiedau
Sachbearbeiterin
Tel: 02591 926-403
E-Mail: wiedau@stadt-luedinghausen.de
Zuständige Organisationseinheiten
- Dezernat II
Borg 2
59348 Lüdinghausen
E-Mail: kortendieck@stadt-luedinghausen.de
- Fachbereich 4: Bildung, Kultur, Sport und Ordnungsangelegenheiten
Borg 2
59348 Lüdinghausen
- Ordnungsangelegenheiten
Borg 2
59348 Lüdinghausen
Im öffentlichen Verkehrsraum sind Veranstaltungen (z.B. Festumzüge, Straßenfeste, Cityläufe, Radrennen usw.) dann erlaubnispflichtig, wenn hierfür Straßenbereiche "mehr als verkehrsüblich" in Anspruch genommen werden.
Auch Verkehrsumleitungen und der Einsatz von Ordnern können hier erforderlich sein.
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, Verkehr https://serviceportal.stadt-luedinghausen.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/478/showFrau
Wiedau
Sachbearbeiterin
-202
Frau
Wiedau
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