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Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum
Im öffentlichen Verkehrsraum sind Veranstaltungen (z.B. Festumzüge, Straßenfeste, Cityläufe, Radrennen usw.) dann erlaubnispflichtig, wenn hierfür Straßenbereiche "mehr als verkehrsüblich" in Anspruch genommen werden.
Straßen- und Wegegesetz
Spezialgesetze
Mit der straßenverkehrlichen Erlaubnis wird festgelegt, wie der Veranstaltungsraum abzusperren ist - und wie der betroffene Verkehr zu beschränken, zu leiten und zu regeln ist.
Auch Verkehrsumleitungen und der Einsatz von Ordnern können hier erforderlich sein. Rechtsgrundlagen allgemein
StraßenverkehrsordnungStraßen- und Wegegesetz
Spezialgesetze
Kosten
Es fallen Gebühren an.
Zuständige Organisationseinheiten
- Dezernat II
Borg 2
59348 Lüdinghausen
E-Mail: kortendieck@stadt-luedinghausen.de
- Fachbereich 4: Bildung, Kultur, Sport und Ordnungsangelegenheiten
Borg 2
59348 Lüdinghausen
- Ordnungsangelegenheiten
Borg 2
59348 Lüdinghausen
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Wiedau
Sachbearbeiterin
Tel: 02591 926-403
E-Mail: wiedau@stadt-luedinghausen.de
Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum Im öffentlichen Verkehrsraum sind Veranstaltungen (z.B. Festumzüge, Straßenfeste, Cityläufe, Radrennen usw.) dann erlaubnispflichtig, wenn hierfür Straßenbereiche "mehr als verkehrsüblich" in Anspruch genommen werden.
Straßen- und Wegegesetz
Spezialgesetze Es fallen Gebühren an. , Verkehr https://serviceportal.stadt-luedinghausen.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/478/show
Mit der straßenverkehrlichen Erlaubnis wird festgelegt, wie der Veranstaltungsraum abzusperren ist - und wie der betroffene Verkehr zu beschränken, zu leiten und zu regeln ist.
Auch Verkehrsumleitungen und der Einsatz von Ordnern können hier erforderlich sein. Rechtsgrundlagen allgemein
StraßenverkehrsordnungStraßen- und Wegegesetz
Spezialgesetze Es fallen Gebühren an. , Verkehr https://serviceportal.stadt-luedinghausen.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/478/show
Dezernat II
001 Borg 2 59348 Lüdinghausen
Telefon 02591 926-911
Fax 02591 926-919
Frau
Wiedau
Sachbearbeiterin
-202
02591 926-403
wiedau@stadt-luedinghausen.de
Fachbereich 4: Bildung, Kultur, Sport und Ordnungsangelegenheiten
001 Borg 2 59348 Lüdinghausen
Telefon 02591 926-400
Fax 02591 926-409
Frau
Wiedau
Sachbearbeiterin
-202
02591 926-403
wiedau@stadt-luedinghausen.de
Ordnungsangelegenheiten
001 Borg 2 59348 Lüdinghausen
Frau
Wiedau
Sachbearbeiterin
-202
02591 926-403
wiedau@stadt-luedinghausen.de