EU-Parkkarte für Personen mit Behinderungen (Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und für Blinde).
Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, Blinde sowie diesen gleichzustellenden Personen erhalten auf Antrag bei der Straßenverkehrsbehörde des Kreises Coesfeld einen EU-einheitlichen Parkausweis.
Auch können die "alten" Sonderparkausweise dieser Personen hier umgetauscht werden.

Für weitere Fragen kontatkieren Sie bitte das Straßenverkehrsamt des Kreises Coesfeld oder unter www.kreis-coesfeld.de
Email: strassenverkehrsaufsicht@kreis-coesfeld.de


Informationen des Kreises Coesfeld zum Parkausweis für Behinderte:

Schwerbehinderte haben die Möglichkeit, im Bürgeramt ihrer Gemeinde oder bei der Kreisverwaltung Coesfeld, Abteilung Straßenverkehrsaufsicht, Kreuzweg 27, 49249 Dülmen, einen Parkausweis für Behinderte zu beantragen, wenn in Ihrem Schwerbehindertenausweis des Versorgungsamtes die Kennung "aG" (außergewöhnlich gehbehindert) oder "Bl" (blind) eingetragen wurde.

Sie benötigen folgende Unterlagen:

  • ausgefüllten und unterschriebenen Antrag
  • Kopie Schwerbehindertenausweis - bitte beidseitig -,
  • 1 Passbild - bitte auf die Rückseite den Namen schreiben -
  • zusätzlich bei evtl. Verlängerung: alter Parkausweis

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an:

Kreis Coesfeld
Abt. 36 - Straßenverkehr
Kreuzweg 27
48249 Dülmen
Tel.: 02594 / 9436-3533
Fax: 02594 / 9436-3599
E-Mail: strassenverkehrsaufsicht@kreis-coesfeld.de

Rechtsgrundlagen allgemein

Straßenverkehrsordnung Spezialgesetze