Sie wollen heiraten?


Mit diesem Wunsch sind Sie nicht allein: Jedes Jahr geben sich rund 150 Paare im Standesamt Lüdinghausen das Ja-Wort. Vor das Eheglück hat das Gesetz allerdings einige bürokratische Hürden gestellt. 

Auf diesen Öffnet einen externen Link in einem neuen FensterSeiten stellen wir Ihnen das Standesamt vor. Wir erläutern Ihnen auch gerne die Möglichkeiten der Namensführung und wie Sie vorzugehen haben, sollten Sie leider nicht in Lüdinghausen, sondern im Ausland heiraten wollen.

Die folgenden Hinweise sollen Ihnen dabei helfen, diese Hürden mit Leichtigkeit zu nehmen.

Am Anfang steht die Anmeldung zur Eheschließung , zu der Sie ein paar wichtige Unterlagen mitbringen sollten. Bitte vereinbaren Sie für die Anmeldung einen Termin!

Am einfachsten ist die Anmeldung, wenn:

  • beide Verlobte deutsche Staatsangehörige sind,
  • beide Verlobte volljährig und kinderlos sind,
  • keine/r der Verlobten bereits verheiratet war,
  • beide Verlobte ihren Hauptwohnsitz in Lüdinghausen haben und
  • Sie in Lüdinghausen geboren wurden.
Dann brauchen Sie zur Anmeldung der Eheschließung nur Ihre gültigen Personalausweise oder Reisepässe.

Sind einzelne oder mehrere dieser Bedingungen nicht erfüllt,  benötigen Sie folgende Unterlagen (Urkunden sollen neueren Datums sein, nicht älter als 1 Jahr):

1. Wenn der Hauptwohnsitz nicht Lüdinghausen ist, eine Aufenthaltsbescheinigung der zuständigen Meldebehörde "zur Vorlage beim Standesamt". Diese Bescheinigung soll nicht älter als einen Monat sein.

2. Wenn Sie nicht in Lüdinghausen geboren sind eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister.

3. Verwitwete und geschiedene Verlobte müssen zusätzlich eine Eheurkunde mit Auflösungsvermerk  vorlegen.


Wenn das erforderliche Dokument beim Standesamt Lüdinghausen aufbewahrt wird, greifen wir auf die bei uns geführten Bücher zurück; ist die geforderte Eheurkunde jedoch bei einem anderen Standesamt auszustellen, besorgen Sie bitte dieses Dokument dort.

Wenn Sie sich in dieser Aufzählung wiederfinden, reichen die genannten Unterlagen meistens aus. Allerdings können in Einzelfällen weitere Unterlagen notwendig werden.

In folgenden Fällen sollten Sie sich auf jeden Fall persönlich beim Standesamt erkundigen:

- eine/r der Verlobten besitzt eine ausländische Staatsangehörigkeit
- eine/r der Verlobten ist nicht im Bundesgebiet geboren
- eine/r der Verlobten ist selbst minderjährig
- eine/r der Verlobten hat ein minderjähriges Kind
- die Verlobten haben gemeinsame Kinder
- eine/r der Verlobten ist adoptiert
- eine/r der Verlobten hat mehrere Vorehen
- eine/r der Verlobten ist im Ausland geschieden worden

Was ist zu beachten, wenn einer der Ehegatten Ausländer ist?

Ein Ausländer muss, bevor er eine Ehe eingeht, ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen, das er von seiner Heimatbehörde bekommt. Dadurch wird nachgewiesen, dass nach dem Heimatrecht des Ausländers keine Ehehindernisse vorliegen.

Es gibt Länder, die ein solches Ehefähigkeitszeugnis nicht ausstellen, oder die Beschaffung eines solchen Zeugnisses ist nicht möglich (Nachweis erforderlich). In diesen Fällen kann ein Antrag beim zuständigen Standesamt gestellt werden, der an das Oberlandesgericht weitergeleitet wird. Der Präsident des Oberlandesgerichtes (in Coesfeld: Hamm) kann nach Prüfung Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses erteilen.

Weitere Hinweise:

  • Alle vorzulegenden Urkunden in nichtdeutscher Sprache müssen von einem anerkannten vereidigten Dolmetscher übersetzt und beglaubigt werden.
  • Die Urkunden sind jeweils im Original sowie in der Übersetzung vorzulegen
  • Wenn jemand der deutschen Sprache nicht mächtig ist, ist ein Dolmetscher bei der Anmeldung selbst und bei der eigentlichen Trauung erforderlich.
    Dies gilt auch dann, wenn ein Trauzeuge der deutschen Sprache nicht mächtig ist.

Hinweis für Verlobte unter 18 Jahren: Grundsätzlich kann eine Ehe nach deutschem Recht nur eingehen, wer achtzehn Jahre alt ist und wer geschäftsfähig ist. Aber keine Regel ohne Ausnahme: Das zuständige Familiengericht kann auf Antrag Befreiung erteilen, wenn der oder die Antragsteller/in das 16. Lebensjahr vollendet hat und der künftige Ehegatte volljährig ist (sogenannte Befreiung von der Ehemündigkeit durch das Familiengericht).

Bitte vereinbaren Sie für die Anmeldung der Eheschließung vorab telefonisch einen Termin! 

Montag bis Freitag                          8.30 Uhr – 12.30 Uhr

Montag und Dienstag                     14.00 Uhr – 16.00 Uhr  
                                                                                  
Donnerstag                                    14.00 Uhr - 17.00 Uhr

Trautermine sind zu den Öffnungszeiten und darüber hinaus am ersten und dritten Freitagnachmittag von 13.00 Uhr bis spätestens 15.30 Uhr, am ersten Samstag von 10.00 Uhr bis spätestens 16.00 Uhr und am letzten Samstag von 10.00 Uhr bis spätestens 16.00 Uhr möglich.