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Abwasserentsorgung
Informationen zum Thema Abwasserentsorgung finden Sie auf der Startseite von www.luedinghausen.de unter der Rubrik "Bauen und Wirtschaft" - "Abwasser".
Oder klicken Sie einfach auf den nachfolgenden Link:
Abwasser
Abzug von nicht eingeleiteten Frischwassermengen bei der Schmutzwassergebühr:
Die Höhe der Gebühr richtet sich beim Schmutzwasser nach dem Frischwasserverbrauch (in m³). Sofern ein Teil der bezogenen Frischwassermenge nicht in die Abwasseranlage eingeleitet wird (zum Beispiel Gartenbewässerung, Regenwassernutzungsanlage), kann auf Antrag eine Befreiung von der Schmutzwassergebühr für die nicht eingeleiteten Frischwassermengen gewährt werden.
Bei diesen Wasserabzugsmengen ist der Nachweis grundsätzlich über einen ordnungsgemäß funktionierenden und geeichten Zwischenzähler, der auf eigene Kosten einzubauen und zu warten ist, zu erbringen. Der Antrag ist vorab beim Abwasserwerk der Stadt Lüdinghausen per E-Mail unter s.weppelmann@stadt-luedinghausen.de, persönlich oder über den Postweg zu stellen. Hierzu verwenden Sie bitte den Vordruck.
Jährlich, zu Ende Oktober / Anfang November, spätestens bis zum 31. Dezember des laufenden Jahres, ist dem Abwasserwerk der Stadt Lüdinghausen der aktuelle Stand des Zwischenzählers mitzuteilen. Bitte verwenden Sie hierzu ebenfalls den Vordruck.
Rechtsgrundlagen allgemein
Landeswassergesetz NRW
Satzungen der Stadt Lüdinghausen:
https://www.luedinghausen.de/rathaus-politik/politik/ortsrecht.html
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Breuer
Sachbearbeiter
Tel: 02591 926-312
E-Mail: breuer@stadt-luedinghausen.de
Zuständige Organisationseinheiten
- Fachbereich 3: Planen und Bauen
Borg 2
59348 Lüdinghausen
- Tiefbau
Borg 2
59348 Lüdinghausen
- Abwasserwerk
Borg 2
59348 Lüdinghausen
E-Mail: abwasserwerk@stadt-luedinghausen.de
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Abwasser
Abzug von nicht eingeleiteten Frischwassermengen bei der Schmutzwassergebühr:
Die Höhe der Gebühr richtet sich beim Schmutzwasser nach dem Frischwasserverbrauch (in m³). Sofern ein Teil der bezogenen Frischwassermenge nicht in die Abwasseranlage eingeleitet wird (zum Beispiel Gartenbewässerung, Regenwassernutzungsanlage), kann auf Antrag eine Befreiung von der Schmutzwassergebühr für die nicht eingeleiteten Frischwassermengen gewährt werden.
Bei diesen Wasserabzugsmengen ist der Nachweis grundsätzlich über einen ordnungsgemäß funktionierenden und geeichten Zwischenzähler, der auf eigene Kosten einzubauen und zu warten ist, zu erbringen. Der Antrag ist vorab beim Abwasserwerk der Stadt Lüdinghausen per E-Mail unter s.weppelmann@stadt-luedinghausen.de, persönlich oder über den Postweg zu stellen. Hierzu verwenden Sie bitte den Vordruck.
Jährlich, zu Ende Oktober / Anfang November, spätestens bis zum 31. Dezember des laufenden Jahres, ist dem Abwasserwerk der Stadt Lüdinghausen der aktuelle Stand des Zwischenzählers mitzuteilen. Bitte verwenden Sie hierzu ebenfalls den Vordruck.
Rechtsgrundlagen allgemein
Landeswassergesetz NRW
Satzungen der Stadt Lüdinghausen:
https://www.luedinghausen.de/rathaus-politik/politik/ortsrecht.html
Herr
Breuer
Sachbearbeiter
317 (Rathaus-Neubau, 3. Obergeschoss)
Herr
Breuer
Sachbearbeiter
317 (Rathaus-Neubau, 3. Obergeschoss)
Herr
Breuer
Sachbearbeiter
317 (Rathaus-Neubau, 3. Obergeschoss)