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Kinderreisepass

Jedes Kind, das die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, kann bis zum 12. Lebensjahr einen Kinderreisepass erhalten.
Seit dem 1.11.2005 muss jeder Kinderreisepass, der neu ausgestellt wird, ein Lichtbild enthalten.

Wie lange ist der Kinderpass gültig?
Seit dem 01.01.2006 können die alten Kinderausweise nicht mehr verlängert werden. 
Der Kinderreisepass ist seit dem 01. Januar 2021 nur noch ein Jahr gültig und kann einmal verlängert werden. Die Verlängerung des Kinderreisepasses ist nur möglich, wenn er nocht nicht abgelaufen ist. Er ist maximal bis zur Vollendung des 12. Lebesjahres gültig.

 

Wer stellt den Antrag ?

Den Antrag auf Ausstellung eines Kinderpasses müssen die Personensorgeberechtigten (Mutter und Vater oder Betreuer/in) stellen.
Das Kind muss zur Beantragung mitkommen!

Falls nur ein Elternteil vorspricht, ist eine gleichlautende schriftliche Erklärung der/des weiteren Personensorgeberechtigten vorzulegen.
Ist die Ehe geschieden, wird der Sorgerechtsbeschluss und bei Bestehen einer Betreuung die Bestallungsurkunde benötigt. Beides stellt das Amtsgericht aus.
Steht die elterliche Sorge allein der Mutter zu, so hat sie eine schriftliche Auskunft des Jugendamtes vorzulegen, dass keine Sorgeerklärung nach § 1626 a Bürgerliches Gesetzbuch abgegeben wurde. Dies gilt nicht, wenn das Sorgerecht durch eine richterliche Entscheidung bestimmt wurde oder der Vater des Kindes gestorben ist.

Den Kinderreisepass können Sie, sofern alle Unterlagen und Unterschriften vorliegen, sofort mitnehmen.

Rechtsgrundlagen allgemein

Passgesetz

Unterlagen

  • falls vorhanden: alter Kinderausweis bzw. Kinderreisepass
  • Bei Erstantrag: Geburtsurkunde
  • aktuelles Lichtbild (Passbildgröße 3,5 x 4,5 cm)
  • schriftliche Einverständniserklärung
  • Ausweis oder Ausweiskopie vom nicht anwensenden Elternteil

 

Kosten

Was kostet ein Kinderreisepass?
13,00 Euro, die Verlängerung des Kinderpasses kostet 6,00 Euro.

Es hilft Ihnen weiter

Zuständige Organisationseinheiten

Kinderreisepass

Jedes Kind, das die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, kann bis zum 12. Lebensjahr einen Kinderreisepass erhalten.
Seit dem 1.11.2005 muss jeder Kinderreisepass, der neu ausgestellt wird, ein Lichtbild enthalten.

Wie lange ist der Kinderpass gültig?
Seit dem 01.01.2006 können die alten Kinderausweise nicht mehr verlängert werden. 
Der Kinderreisepass ist seit dem 01. Januar 2021 nur noch ein Jahr gültig und kann einmal verlängert werden. Die Verlängerung des Kinderreisepasses ist nur möglich, wenn er nocht nicht abgelaufen ist. Er ist maximal bis zur Vollendung des 12. Lebesjahres gültig.

 

Wer stellt den Antrag ?

Den Antrag auf Ausstellung eines Kinderpasses müssen die Personensorgeberechtigten (Mutter und Vater oder Betreuer/in) stellen.
Das Kind muss zur Beantragung mitkommen!

Falls nur ein Elternteil vorspricht, ist eine gleichlautende schriftliche Erklärung der/des weiteren Personensorgeberechtigten vorzulegen.
Ist die Ehe geschieden, wird der Sorgerechtsbeschluss und bei Bestehen einer Betreuung die Bestallungsurkunde benötigt. Beides stellt das Amtsgericht aus.
Steht die elterliche Sorge allein der Mutter zu, so hat sie eine schriftliche Auskunft des Jugendamtes vorzulegen, dass keine Sorgeerklärung nach § 1626 a Bürgerliches Gesetzbuch abgegeben wurde. Dies gilt nicht, wenn das Sorgerecht durch eine richterliche Entscheidung bestimmt wurde oder der Vater des Kindes gestorben ist.

Den Kinderreisepass können Sie, sofern alle Unterlagen und Unterschriften vorliegen, sofort mitnehmen.

Rechtsgrundlagen allgemein

Passgesetz

  • falls vorhanden: alter Kinderausweis bzw. Kinderreisepass
  • Bei Erstantrag: Geburtsurkunde
  • aktuelles Lichtbild (Passbildgröße 3,5 x 4,5 cm)
  • schriftliche Einverständniserklärung
  • Ausweis oder Ausweiskopie vom nicht anwensenden Elternteil

 

Was kostet ein Kinderreisepass?
13,00 Euro, die Verlängerung des Kinderpasses kostet 6,00 Euro.

Personaldokumente https://serviceportal.stadt-luedinghausen.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/290/show
Dezernat I
Borg 2 59348 Lüdinghausen
Telefon 02591 926-901
Fax 02591 926-909

Frau

Lejk

Sachbearbeiterin

Raum 014, (Rathaus, Neubau, EG)

02591 926-132
buergerbuero@stadt-luedinghausen.de

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Sachbearbeiterin

Raum 001, (Rathaus, Neubau, EG)

02591 926-130
buergerbuero@stadt-luedinghausen.de

Bürgerbüro

02591 926-0
buergerbuero@stadt-luedinghausen.de

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Möllers

Sachbearbeiterin

Raum 014, (Rathaus, Neubau, EG)

02591 926-131
buergerbuero@stadt-luedinghausen.de

Frau

Kletzel

Sachbearbeiterin

014 (Rathaus, Neubau Erdgeschoss)...

02591 926-133
buergerbuero@stadt-luedinghausen.de
Fachbereich 1: Zentrale Dienste
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