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Kinderreisepass
Jedes Kind, das die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, kann bis zum 12. Lebensjahr einen Kinderreisepass erhalten.
Seit dem 1.11.2005 muss jeder Kinderreisepass, der neu ausgestellt wird, ein Lichtbild enthalten.
Wie lange ist der Kinderpass gültig?
Seit dem 01.01.2006 können die alten Kinderausweise nicht mehr verlängert werden.
Der Kinderreisepass ist seit dem 01. Januar 2021 nur noch ein Jahr gültig und kann einmal verlängert werden. Die Verlängerung des Kinderreisepasses ist nur möglich, wenn er nocht nicht abgelaufen ist. Er ist maximal bis zur Vollendung des 12. Lebesjahres gültig.
Wer stellt den Antrag ?
Den Antrag auf Ausstellung eines Kinderpasses müssen die Personensorgeberechtigten (Mutter und Vater oder Betreuer/in) stellen.
Das Kind muss zur Beantragung mitkommen!
Falls nur ein Elternteil vorspricht, ist eine gleichlautende schriftliche Erklärung der/des weiteren Personensorgeberechtigten vorzulegen.
Ist die Ehe geschieden, wird der Sorgerechtsbeschluss und bei Bestehen einer Betreuung die Bestallungsurkunde benötigt. Beides stellt das Amtsgericht aus.
Steht die elterliche Sorge allein der Mutter zu, so hat sie eine schriftliche Auskunft des Jugendamtes vorzulegen, dass keine Sorgeerklärung nach § 1626 a Bürgerliches Gesetzbuch abgegeben wurde. Dies gilt nicht, wenn das Sorgerecht durch eine richterliche Entscheidung bestimmt wurde oder der Vater des Kindes gestorben ist.
Den Kinderreisepass können Sie, sofern alle Unterlagen und Unterschriften vorliegen, sofort mitnehmen.
Rechtsgrundlagen allgemein
Passgesetz
Unterlagen
- falls vorhanden: alter Kinderausweis bzw. Kinderreisepass
- Bei Erstantrag: Geburtsurkunde
- aktuelles Lichtbild (Passbildgröße 3,5 x 4,5 cm)
- schriftliche Einverständniserklärung
- Ausweis oder Ausweiskopie vom nicht anwensenden Elternteil
Kosten
Was kostet ein Kinderreisepass?
13,00 Euro, die Verlängerung des Kinderpasses kostet 6,00 Euro.
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Es hilft Ihnen weiter
- Frau Lejk
Sachbearbeiterin
Tel: 02591 926-132
E-Mail: buergerbuero@stadt-luedinghausen.de
- Frau Neufeld
Sachbearbeiterin
Tel: 02591 926-130
E-Mail: buergerbuero@stadt-luedinghausen.de
- Bürgerbüro
Tel: 02591 926-0
E-Mail: buergerbuero@stadt-luedinghausen.de
- Frau Möllers
Sachbearbeiterin
Tel: 02591 926-131
E-Mail: buergerbuero@stadt-luedinghausen.de
- Frau Kletzel
Sachbearbeiterin
Tel: 02591 926-133
E-Mail: buergerbuero@stadt-luedinghausen.de
Zuständige Organisationseinheiten
- Dezernat I
Borg 2
59348 Lüdinghausen
E-Mail: verwaltung@stadt-luedinghausen.de
- Fachbereich 1: Zentrale Dienste
Borg 2
59348 Lüdinghausen
E-Mail: epping@stadt-luedinghausen.de
- Bürgerbüro
Borg 2
59348 Lüdinghausen
E-Mail: info@stadt-luedinghausen.de
Jedes Kind, das die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, kann bis zum 12. Lebensjahr einen Kinderreisepass erhalten.
Seit dem 1.11.2005 muss jeder Kinderreisepass, der neu ausgestellt wird, ein Lichtbild enthalten.
Wie lange ist der Kinderpass gültig?
Seit dem 01.01.2006 können die alten Kinderausweise nicht mehr verlängert werden.
Der Kinderreisepass ist seit dem 01. Januar 2021 nur noch ein Jahr gültig und kann einmal verlängert werden. Die Verlängerung des Kinderreisepasses ist nur möglich, wenn er nocht nicht abgelaufen ist. Er ist maximal bis zur Vollendung des 12. Lebesjahres gültig.
Wer stellt den Antrag ?
Den Antrag auf Ausstellung eines Kinderpasses müssen die Personensorgeberechtigten (Mutter und Vater oder Betreuer/in) stellen.
Das Kind muss zur Beantragung mitkommen!
Falls nur ein Elternteil vorspricht, ist eine gleichlautende schriftliche Erklärung der/des weiteren Personensorgeberechtigten vorzulegen.
Ist die Ehe geschieden, wird der Sorgerechtsbeschluss und bei Bestehen einer Betreuung die Bestallungsurkunde benötigt. Beides stellt das Amtsgericht aus.
Steht die elterliche Sorge allein der Mutter zu, so hat sie eine schriftliche Auskunft des Jugendamtes vorzulegen, dass keine Sorgeerklärung nach § 1626 a Bürgerliches Gesetzbuch abgegeben wurde. Dies gilt nicht, wenn das Sorgerecht durch eine richterliche Entscheidung bestimmt wurde oder der Vater des Kindes gestorben ist.
Den Kinderreisepass können Sie, sofern alle Unterlagen und Unterschriften vorliegen, sofort mitnehmen.
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- falls vorhanden: alter Kinderausweis bzw. Kinderreisepass
- Bei Erstantrag: Geburtsurkunde
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Was kostet ein Kinderreisepass?
13,00 Euro, die Verlängerung des Kinderpasses kostet 6,00 Euro.
Frau
Lejk
Sachbearbeiterin
Raum 014, (Rathaus, Neubau, EG)
Frau
Neufeld
Sachbearbeiterin
Raum 001, (Rathaus, Neubau, EG)
Bürgerbüro
Frau
Möllers
Sachbearbeiterin
Raum 014, (Rathaus, Neubau, EG)
Frau
Kletzel
Sachbearbeiterin
014 (Rathaus, Neubau Erdgeschoss)...
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Lejk
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