Sie müssen sich nur abmelden, wenn Sie ins Ausland wegziehen, Ihren Nebenwohnsitz auflösen oder kein fester Wohnsitz mehr besteht.

Ziehen Sie aus Lüdinghausen fort, müssen Sie sich generell nur noch an Ihrem neuen Wohnort anmelden.

Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich. Das Melderegister wird in diesem Fall erst zum Datum des Auszugs fortgeschrieben.
 
Die gebührenfreie Abmeldung müssen Sie persönlich unterschreiben und im Bürgerbüro abgeben oder uns per Post zukommen lassen.

Rechtsgrundlagen allgemein

Bundesmeldegesetz