"Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin." (Art.3, Abs.2 Grundgesetz)

Gleichstellungsarbeit hat in diesem Sinne zum Ziel, die Benachteiligung von Frauen in allen gesellschaftlichen Bereichen abzubauen und demgegenüber Maßnahmen zu entwickeln, die die Chancen und Lebensperspektiven von Frauen verbessern.

Eine wichtige Aufgabe, denn auch heute noch:

- sind Frauen in der Berufshierachie im Verhältnis zu Männern in den unteren
  Positionen zu finden, werden in vielen Berufen schlechter bezahlt und
  seltener gefördert.
- haben Mädchen trotz besserer Schulabschlüsse schlechtere 
  Ausbildungschancen
- sind Frauen überproportional arbeitslos, gemessen an ihrem Anteil der 
  Beschäftigten.
- sind überwiegend Frauen der Doppelbelastung von Berufstätigkeit und 
  Familienarbeit ausgesetzt.
- sind es hauptsächlich Frauen, die als Alleinerziehende finanziell und sozial 
  benachteiligt sind.
- werden häufiger Mädchen und Frauen von Gewalt bedroht und misshandelt
- sind Frauen in Gremien auf allen Fachgebieten und in allen Geschäftsbereichen
  unterrepräsentiert.

Daraus ergeben sich eine Fülle von Aufgaben für die Gleichstellungsbeauftragte, die sich in 2 Handlungsfelder aufteilen lassen:

- sie arbeitet intern für die Mitarbeiterinnen der Stadtverwaltung
- sie arbeitet extern für die Bürgerinnen von Lüdinghausen


Konkret bedeutet das, sie

- informiert über Möglichkeiten zur Wiederaufnahme der Erwerbsarbeit/
  Teilzeitbeschäftigung/Qualifizierung/Beschäftigungsförderung/Fragen zum   Mutterschutz, Erziehungsurlaub etc.
- vermittelt Kontakte zu Bildungs- und Beratungseinrichtungen
- unterstützt Frauen bei der Durchsetzung ihrer Rechte
- initiiert Frauenförderung innerhalb der Verwaltung
- setzt sich für Mädchenarbeit ein
- hält und vermittelt Kontakte zu Frauengruppen und -verbänden
- nimmt Anregungen und Beschwerden entgegen, die die Gleichberechtigung   
  von Frau und Mann betreffen
- berät Frauen, die am Arbeitsplatz sexuell belästigt werden
- unterstützt und entwickelt Maßnahmen, die die Situation von Mädchen und   Frauen in Lüdinghausen verbessern wollen.



Barbara Wieschhues

Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Lüdinghausen
Borg 2
59348 Lüdinghausen
Telefon: 02591/926-271
Fax: 02591/926-184
 
E-Mail: gleichstellung@stadt-luedinghausen.de

Sprechstunden: nach Vereinbarung

Alle Gespräche werden vertraulich behandelt